Seite 1 von 1 [13 Beiträge im Thema] | Anfang zurück weiter Ende |
Zweitfamilien, Zweitfrauen, Zweitmänner - .-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.- - Bedarfsgemeinschaft = "Abhaenigigkeit"?
Hallo,
hatte ja vor einer Weile schon mal das Dilemma beschrieben, mit "meiner" ALG II - Kürzung etc.
Nun, es hat sich nicht gebessert. Bin seit 1 1/2 Monaten wieder in einem "1-Euro-Job" - wäre glücklich, wenn der Job ein "richtiger" wäre, denn wir sind ne dufte Truppe und es ist eine sehr interessante Arbeit... die höchstwahrscheinlich auch zu einer "richtigen" Arbeit" werden wird.
Tja, der Job meines LG ist dafür umso härter, die Stimmung hat sich noch rapider verschlechtert, der Chef spielt seine Position nun völlig unverfroren aus. Mein LG ist körperlich kurz vorm Umfallen, seine Stimmung ist auch meist mies. Ich fange ihn seelisch auf, so gut es geht.
Er sucht seit ein paar Tagen ernsthaft nach einem anderen, körperlich nicht so anstrengenden Job. Denkbar ist nun, das, wenn er diesbezüglich "Glück" hat, er auch einen anderen (Stunden-) Lohn bekommt. Das gönne ich ihm natürlich von ganzem Herzen!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Klar, ich habe dann mal die Zahlen überschlagen und bin rechnerisch darauf gekommen, das ich dann, wenn er um die 1200 netto hätte, kein ALG II mehr beziehen würde.
Aus Erfahrung (kleiner Ort hier...) weiß ich, das "Beschei...en" keinen Zweck haben dürfte. Will ich auch gar nicht, wollen wir beide nicht.
Doch - er müsste dann von seinem Lohn Krankenvers. etc für mich bezahlen..., ich wäre auch meinen "1-Euro-Job" los, wäre also finanziell erstmal VOLLKOMMEN von ihm abhängig.
Der Gedanke daran führt regelmässig dazu, das ich
einerseits sämtliche Jobbörsen in den Medien wieder regelrecht verschlinge, in der Hoffnung, gleich wieder ein paar Bewerbungen machen zu können (ich schreibe bis zu 3-4 pro Woche!),
andererseits heulend und eine nach der anderen rauchend (ich weiß, ungesund, hilft auch nix) in der Küche sitze und fast gelähmt bin vor Zukunftsangst.
Kann mir eine(r) von Euch Rat und Tipps geben, vielleicht aus Erfahrung? Ist es wirklich so, das ich keine KrVers. etc. mehr bekomme, wenn ich keinen ALGII-Anspruch mehr habe? Wie geht denn das?
Darf der "Staat" uns sozusagen zwingen, zu heiraten, damit ich dann "familien-mit-versichert" bin?
Ich krieg noch die Krise. Habe ein persönliches "Problem" mit dem Heiraten, wollte ich NIE. Erst recht nicht aus finanziellen Zwängen heraus.
PLEASE HELP
Danke, nariana
Hallo Nariana,
da kann ich Dir leider nicht helfen. Dieses ALG II ist nicht mein besonderes Ding. Aber
im Internet gibt es hierfür ein spezielles Forum. Zu finden bei
www.tacheles-sozialhilfe.de
Dort kann man vielleicht die Frage zur Krankenversicherung beantworten. Auch gibt es
dort viele gesammelte Urteile zu diesem Thema.
Aber sag uns doch, in welcher Gegend Du einen Job suchst und für welche Berufe.
Vielleicht können wir Dir mit vereinten Kräften bei der Jobsuche helfen? Vielleicht ist
hier im Forum jemand, der zufällig von einem Job weiß.
Wenn wir schon dabei sind, können wir die Suche auch auf Deinen LG ausdehnen.
Es gibt zwar keine Erfolgsgarantie, aber viele Augen sehen halt mehr als nur zwei.
Gruß
Ingrid
Von: nariana [mailto:@carookee.com]
Gesendet: Montag, 14. April 2008 01:48
An: Zweitfrauen, Zweitmänner und Zweitfamilien - Hartz IV und die Auswirkungen auf die
zweiten Partner
Betreff: [Zweitfamilienforum] Bedarfsgemeinschaft
Hallo,
hatte ja vor einer Weile schon mal das Dilemma beschrieben, mit "meiner" ALG II -
Kürzung etc.
Nun, es hat sich nicht gebessert. Bin seit 1 1/2 Monaten wieder in einem "1-Euro-Job" -
wäre glücklich, wenn der Job ein "richtiger" wäre, denn wir sind ne dufte Truppe und es
ist eine sehr interessante Arbeit... die höchstwahrscheinlich auch zu einer "richtigen"
Arbeit" werden wird.
Tja, der Job meines LG ist dafür umso härter, die Stimmung hat sich noch rapider
verschlechtert, der Chef spielt seine Position nun völlig unverfroren aus. Mein LG ist
körperlich kurz vorm Umfallen, seine Stimmung ist auch meist mies. Ich fange ihn
seelisch auf, so gut es geht.
Er sucht seit ein paar Tagen ernsthaft nach einem anderen, körperlich nicht so
anstrengenden Job. Denkbar ist nun, das, wenn er diesbezüglich "Glück" hat, er auch
einen anderen (Stunden-) Lohn bekommt. Das gönne ich ihm natürlich von ganzem
Herzen!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Klar, ich habe dann mal die Zahlen überschlagen und bin rechnerisch darauf gekommen, das
ich dann, wenn er um die 1200 netto hätte, kein ALG II mehr beziehen würde.
Aus Erfahrung (kleiner Ort hier...) weiß ich, das "Beschei...en" keinen Zweck haben
dürfte. Will ich auch gar nicht, wollen wir beide nicht.
Doch - er müsste dann von seinem Lohn Krankenvers. etc für mich bezahlen..., ich wäre
auch meinen "1-Euro-Job" los, wäre also finanziell erstmal VOLLKOMMEN von ihm abhängig.
Der Gedanke daran führt regelmässig dazu, das ich
einerseits sämtliche Jobbörsen in den Medien wieder regelrecht verschlinge, in der
Hoffnung, gleich wieder ein paar Bewerbungen machen zu können (ich schreibe bis zu 3-4
pro Woche!),
andererseits heulend und eine nach der anderen rauchend (ich weiß, ungesund, hilft auch
nix) in der Küche sitze und fast gelähmt bin vor Zukunftsangst.
Kann mir eine(r) von Euch Rat und Tipps geben, vielleicht aus Erfahrung? Ist es wirklich
so, das ich keine KrVers. etc. mehr bekomme, wenn ich keinen ALGII-Anspruch mehr habe?
Wie geht denn das?
Darf der "Staat" uns sozusagen zwingen, zu heiraten, damit ich dann
"familien-mit-versichert" bin?
Ich krieg noch die Krise. Habe ein persönliches "Problem" mit dem Heiraten, wollte ich
NIE. Erst recht nicht aus finanziellen Zwängen heraus.
PLEASE HELP
Danke, nariana
____________________
Unser Kopf ist rund, damit unsere Gedanken die Richtung ändern können
Schumacher @ zweitfrauen.de
Hallo Ingrid,
vielen lieben Dank für Deine aufmunternden Zeilen.
Von dem Forum habe ich schon "gehört", war auch schon mal drin. In einem anderen Internet-Forum habe ich allerdings mit meinen (denselben) Fragen eine nicht gerade kleine Welle der "Empörung" gegen mich ausgelöst, war echt baff.
In "tacheles" schau ich aber nochmal rein nachher.
Ich bin - inzwischen - eine so genannte "Büro-Allrounderin", habe vor ein paar Jahren eine Umschulung zur Mediengestalterin Fachrichtung Mediendesign (Web-Design kam damals leider etwas zu kurz, hatten wir aber einige Tage) gemacht. In den letzten Jahren bin ich aber verstärkt in "Sachbearbeitung" und Kundenbetreuung hineingewachsen...
Mein LG ist Tierpfleger/Traktorist, hat seinen Job in der jetzigen Firma seit fast 15 Jahren. Er kann auch LKW und diverse "Maschinen" fahren und bedienen, dürfte er aber gesundheitlich nicht wirklich...(Rücken), er sucht in der LKW-Richtung eher was wo er möglichst national/regional fahren kann. Er muss regelmäßig zum Arzt, genau wie ich.
Wir wohnen im ("Ost"-)Harz, in einem kleinen Ort. 1 Auto ist vorhanden, die öffentl. Verkehrsmittel (Bus) fahren regelmäßig.
Wäre genial wenn uns hier (auch) in Richtung Arbeitssuche jemand helfen kann.
Bin wirklich immer wieder froh, das es dieses Forum hier gibt.
Danke schön, Nariana
Hallo nariana
das kann so nicht sein! soviel ich weis bist du wenn du arbeitslos gemeldet bist krankenversichert, unabhängig davon ob du leistungen ALGII/ALGI erhältst. vorraussetzung ist das du dich arbeitssuchend meldest und nicht das einkommen deines LG. muss mal genauer nachschauen, melde mich dann nochmals, aber nicht vor heute abend.
grüßle thomas
Doch - er müsste dann von seinem Lohn Krankenvers. etc für mich bezahlen..., |
Hallo Thomas,
oh, das ist mir völlig neu! Meine Freundin wurde, als ihr LG (und Papa des gemeinsamen Kindes) mehr Lohn bekam, sofort auf "Null" gesetzt, also ohne jegliche ALGII-Unterstützung, ohne KV etc.
Damit sie und das Mädchen wieder/weiter versichert sind (so hoch war sein Lohn dann doch nicht, das er den Beitrag "aus der Lohntüte" bestreiten konnte...) "mussten" sie damals (etwa 2 Jahre her...) mal eben schnell heiraten... Ok, da ist ein Kind, aber die hätten sonst nie geheiratet.
Dann hoffe ich mal, dass Du dazu was findest! Vielen lieben Dank
Gruß Nariana
Hallo Nariana,
vorab aber mal folgendes: familienversicherung, muss aber gehen (siehe SGB V § 10) dort heißt es :
www.sozialgesetzbuch-bundessozialhilfegesetz.de/_buch/sgb_v.htm
SGB V § 10 Familienversicherung
(1) Versichert sind der Ehegatte, der Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern sowie die Kinder von familienversicherten Kindern, wenn diese Familienangehörigen
1.
ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben,
grüßle thomas
Hallo Thomas, oh, das ist mir völlig neu! Meine Freundin wurde, als ihr LG (und Papa des gemeinsamen Kindes) mehr Lohn bekam, sofort auf "Null" gesetzt, also ohne jegliche ALGII-Unterstützung, ohne KV etc. Damit sie und das Mädchen wieder/weiter versichert sind (so hoch war sein Lohn dann doch nicht, das er den Beitrag "aus der Lohntüte" bestreiten konnte...) "mussten" sie damals (etwa 2 Jahre her...) mal eben schnell heiraten... Ok, da ist ein Kind, aber die hätten sonst nie geheiratet. Dann hoffe ich mal, dass Du dazu was findest! Vielen lieben Dank Gruß Nariana herzliche Grüße nariana |
Hallo Thomas,
kann es sein, dass die hier gleichgeschlechtliche Lebenspartner meinen, die sich per
Vertrag aneinander gebunden haben – als so eine Art Heiratsersatz? Ich glaube, man nennt
es eingetragene Lebenspartnerschaft – bin mir aber nicht sicher.
Gruß aus China
Ingrid
Von: tfpmr [mailto:@carookee.com]
Gesendet: Montag, 14. April 2008 16:30
An: Zweitfrauen, Zweitmänner und Zweitfamilien - Hartz IV und die Auswirkungen auf die
zweiten Partner
Betreff: [Zweitfamilienforum] Re: Bedarfsgemeinschaft
Hallo Nariana,
vorab aber mal folgendes: familienversicherung, muss aber gehen (siehe SGB V § 10) dort
heißt es :
www.sozialgesetzbuch-bundessozialhilfegesetz.de/_buch/sgb_v.htm
SGB V § 10 Familienversicherung
(1) Versichert sind der Ehegatte, der Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern sowie
die Kinder von familienversicherten Kindern, wenn diese Familienangehörigen
1.
ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben,
grüßle thomas
Zitat:
Hallo Thomas,
oh, das ist mir völlig neu! Meine Freundin wurde, als ihr LG (und Papa des gemeinsamen
Kindes) mehr Lohn bekam, sofort auf "Null" gesetzt, also ohne jegliche
ALGII-Unterstützung, ohne KV etc.
Damit sie und das Mädchen wieder/weiter versichert sind (so hoch war sein Lohn dann doch
nicht, das er den Beitrag "aus der Lohntüte" bestreiten konnte...) "mussten" sie damals
(etwa 2 Jahre her...) mal eben schnell heiraten... Ok, da ist ein Kind, aber die hätten
sonst nie geheiratet.
Dann hoffe ich mal, dass Du dazu was findest! Vielen lieben Dank
Gruß Nariana
_____
herzliche Grüße
nariana
____________________
Unser Kopf ist rund, damit unsere Gedanken die Richtung ändern können
Schumacher @ zweitfrauen.de
Hallo, Ingrid und Thomas
hab da eben auch mal durchgesehen, bin da aber noch nicht belesen genug, um das zu verstehen.
Die Stimmung zu Hause gestern abend war jedenfalls ganz schlecht. Was würde die ARGE, in unserem Fall der "Eigenbetrieb ... " denn mit mir machen, wenn mein LG schlicht und ergreifend sagt, er unterstützt mich nicht länger???
Oh ja, Klasse Thema...
Ingrid, wie ist die Stimmung in China?
Gruß nariana
Wie komme ich aus dieser Mailingliste raus? Der Link unten funktioniert nicht um im Profil finde ich auch keine Einstellungen.
Hallo,
Ingrid,
hallo nariana,
Hallo Thomas,
_____
Von: nariana [mailto:@carookee.com]
Gesendet: Montag, 14. April 2008 12:27
An: Zweitfrauen, Zweitmänner und Zweitfamilien - Hartz IV und die Auswirkungen auf die zweiten Partner
Betreff: [Zweitfamilienforum] Re: Bedarfsgemeinschaft
Hallo, Ingrid und Thomas
hab da eben auch mal durchgesehen, bin da aber noch nicht belesen genug, um das zu verstehen.
Die Stimmung zu Hause gestern abend war jedenfalls ganz schlecht. Was würde die ARGE, in unserem Fall der "Eigenbetrieb ... " denn mit mir machen, wenn mein LG schlicht und ergreifend sagt, er unterstützt mich nicht länger???
Oh ja, Klasse Thema...
Ingrid, wie ist die Stimmung in China?
Gruß nariana
_____
herzliche Grüße
nariana
Täglich €1.000.000,00 zu
_____
Um auf diesen Beitrag zu antworten, benutzen Sie die Antworten-Funktion Ihrer Mail-Software.
Einen neuen
Re: Bedarfsgemeinschaft
Ingrid,
14.04.08, 15:21
- drucken - weiterempfehlen
beim Profil auf Maillingliste gehen und dort die Häkchen von den Rubriken entfernen, die
Du nicht mehr geliefert bekommen willst. Wenn es nicht funktioniert, melde Dich bitte
noch einmal. Wir haben die Software von einem Fremdanbieter und mit der Software auch
öfters Probleme eingehandelt.
Gruß
Ingrid
Von: nike771 [mailto:@carookee.com]
Gesendet: Montag, 14. April 2008 19:08
An: Zweitfrauen, Zweitmänner und Zweitfamilien - Hartz IV und die Auswirkungen auf die
zweiten Partner
Betreff: [Zweitfamilienforum] Re: Bedarfsgemeinschaft
Wie komme ich aus dieser Mailingliste raus? Der Link unten funktioniert nicht um im
Profil finde ich auch keine Einstellungen.
____________________
Unser Kopf ist rund, damit unsere Gedanken die Richtung ändern können
Schumacher @ zweitfrauen.de
Re: Bedarfsgemeinschaft
tfpmr,
16.04.08, 07:11
- drucken - weiterempfehlen
kann sein ich frage mal bei meiner krankenkasse nach, mal sehen was die sagen.
grüßle
Re: Bedarfsgemeinschaft = "Abhaenigigkeit"?
tfpmr,
16.04.08, 07:14
- drucken - weiterempfehlen
sorry für die verspätung, hab es schlicht verschwitzt :-))
bin aber nicht wirklich weitergekommen im moment nur mal soviel:
§ 4 Leistungsarten
(1) Die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende werden in Form von
1.
Dienstleistungen, insbesondere durch Information, Beratung und umfassende Unterstützung durch einen persönlichen Ansprechpartner mit dem Ziel der Eingliederung in Arbeit,
2.
Geldleistungen, insbesondere zur Eingliederung der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in Arbeit und zur Sicherung des Lebensunterhalts der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und der mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen, und
3.
Sachleistungen
erbracht.
(2) Die nach § 6 zuständigen Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende wirken darauf hin, dass erwerbsfähige Hilfebedürftige und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen die erforderliche Beratung und Hilfe anderer Träger, insbesondere der Kranken- und Rentenversicherung, erhalten. http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__4.html
mal sehen was ich noch finde, bis dannZitat:
Hallo Thomas,
oh, das ist mir völlig neu! Meine Freundin wurde, als ihr LG (und Papa des gemeinsamen Kindes) mehr Lohn bekam, sofort auf "Null" gesetzt, also ohne jegliche ALGII-Unterstützung, ohne KV etc.
Damit sie und das Mädchen wieder/weiter versichert sind (so hoch war sein Lohn dann doch nicht, das er den Beitrag "aus der Lohntüte" bestreiten konnte...) "mussten" sie damals (etwa 2 Jahre her...) mal eben schnell heiraten... Ok, da ist ein Kind, aber die hätten sonst nie geheiratet.
Dann hoffe ich mal, dass Du dazu was findest! Vielen lieben Dank
Gruß Nariana
herzliche Grüße
nariana
Re: Bedarfsgemeinschaft = "Abhaenigigkeit"?
nariana,
16.04.08, 08:20
- drucken - weiterempfehlen
vielen herzlichen Dank für Deine Mühe. Bin wirklich mal gespannt wie sich das Ganze noch entwickelt. Noch hat ja mein LG keinen anderen Job, aber ich weiß ja selbst wie schnell man sich im Falle des Falles entscheiden "muss".
Also Danke schön, auch ganz dolle an Ingrid!
Gruß nariana
herzliche Grüße
nariana