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Hallo Thomas,
kann es sein, dass die hier gleichgeschlechtliche Lebenspartner meinen, die sich per
Vertrag aneinander gebunden haben – als so eine Art Heiratsersatz? Ich glaube, man nennt
es eingetragene Lebenspartnerschaft – bin mir aber nicht sicher.
Gruß aus China
Ingrid
Von: tfpmr [mailto:@carookee.com]
Gesendet: Montag, 14. April 2008 16:30
An: Zweitfrauen, Zweitmänner und Zweitfamilien - Hartz IV und die Auswirkungen auf die
zweiten Partner
Betreff: [Zweitfamilienforum] Re: Bedarfsgemeinschaft
Hallo Nariana,
vorab aber mal folgendes: familienversicherung, muss aber gehen (siehe SGB V § 10) dort
heißt es :
www.sozialgesetzbuch-bundessozialhilfegesetz.de/_buch/sgb_v.htm
SGB V § 10 Familienversicherung
(1) Versichert sind der Ehegatte, der Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern sowie
die Kinder von familienversicherten Kindern, wenn diese Familienangehörigen
1.
ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben,
grüßle thomas
Zitat:
Hallo Thomas,
oh, das ist mir völlig neu! Meine Freundin wurde, als ihr LG (und Papa des gemeinsamen
Kindes) mehr Lohn bekam, sofort auf "Null" gesetzt, also ohne jegliche
ALGII-Unterstützung, ohne KV etc.
Damit sie und das Mädchen wieder/weiter versichert sind (so hoch war sein Lohn dann doch
nicht, das er den Beitrag "aus der Lohntüte" bestreiten konnte...) "mussten" sie damals
(etwa 2 Jahre her...) mal eben schnell heiraten... Ok, da ist ein Kind, aber die hätten
sonst nie geheiratet.
Dann hoffe ich mal, dass Du dazu was findest! Vielen lieben Dank
Gruß Nariana
_____
herzliche Grüße
nariana
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