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hallo nariana,
sorry für die verspätung, hab es schlicht verschwitzt :-))
bin aber nicht wirklich weitergekommen im moment nur mal soviel:
§ 4 Leistungsarten
(1) Die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende werden in Form von
1.
Dienstleistungen, insbesondere durch Information, Beratung und umfassende Unterstützung durch einen persönlichen Ansprechpartner mit dem Ziel der Eingliederung in Arbeit,
2.
Geldleistungen, insbesondere zur Eingliederung der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in Arbeit und zur Sicherung des Lebensunterhalts der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und der mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen, und
3.
Sachleistungen
erbracht.
(2) Die nach § 6 zuständigen Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende wirken darauf hin, dass erwerbsfähige Hilfebedürftige und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen die erforderliche Beratung und Hilfe anderer Träger, insbesondere der Kranken- und Rentenversicherung, erhalten. http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__4.html
mal sehen was ich noch finde, bis dann
Hallo Thomas, oh, das ist mir völlig neu! Meine Freundin wurde, als ihr LG (und Papa des gemeinsamen Kindes) mehr Lohn bekam, sofort auf "Null" gesetzt, also ohne jegliche ALGII-Unterstützung, ohne KV etc. Damit sie und das Mädchen wieder/weiter versichert sind (so hoch war sein Lohn dann doch nicht, das er den Beitrag "aus der Lohntüte" bestreiten konnte...) "mussten" sie damals (etwa 2 Jahre her...) mal eben schnell heiraten... Ok, da ist ein Kind, aber die hätten sonst nie geheiratet. Dann hoffe ich mal, dass Du dazu was findest! Vielen lieben Dank Gruß Nariana herzliche Grüße nariana |