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Hallo Nariana,
vorab aber mal folgendes: familienversicherung, muss aber gehen (siehe SGB V § 10) dort heißt es :
www.sozialgesetzbuch-bundessozialhilfegesetz.de/_buch/sgb_v.htm
SGB V § 10 Familienversicherung
(1) Versichert sind der Ehegatte, der Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern sowie die Kinder von familienversicherten Kindern, wenn diese Familienangehörigen
1.
ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben,
grüßle thomas
Hallo Thomas, oh, das ist mir völlig neu! Meine Freundin wurde, als ihr LG (und Papa des gemeinsamen Kindes) mehr Lohn bekam, sofort auf "Null" gesetzt, also ohne jegliche ALGII-Unterstützung, ohne KV etc. Damit sie und das Mädchen wieder/weiter versichert sind (so hoch war sein Lohn dann doch nicht, das er den Beitrag "aus der Lohntüte" bestreiten konnte...) "mussten" sie damals (etwa 2 Jahre her...) mal eben schnell heiraten... Ok, da ist ein Kind, aber die hätten sonst nie geheiratet. Dann hoffe ich mal, dass Du dazu was findest! Vielen lieben Dank Gruß Nariana herzliche Grüße nariana |