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Hallo Sandra,
irgendwie klappt es bei mir im Moment nicht richtig, also nocheinmal die Antwort.
Also die Eigenheimzulage müsst ihr nicht zurückzahlen, wenn den LG den Wohnbedarf der Kinder gedeckt hat. Ist bei uns auch so und ihr könntet sogar den Kindesunterhalt kürzen, wenn dein LG die Kreditraten trägt. Ich vermute es ist so, wenn Ex nicht arbeiten geht. Außerdem könnt ihr die Eigenheimzulage weiterhin fordern und müssst diese nicht abgeben. Also es gibt hier noch einige Möglichkeiten, die ich dir gerne näher erläutere wenn du möchtest. Wir haben das alles so schon durch.
LG
Hallah