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Hallo an Alle,
habe heute mit halbem Ohr die Nachrichten im Auto gehört.
Hat das Bundessozialgericht (war es glaube ich) gestegestellt, das eine Anrechnung des Verdienstes vom LG für ALG II-Berechnung teilweise für verfassungswidrig erklärt wurde?!
Kann leider im Net noch nichts darüber finden. Weiss jemand etwas näheres?
Grüsse Andrea