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Nochmal Hallo,
wie gesagt halbes Ohr. Nun habe ich die MEldung doch gefunden.
Sozialgericht
Hartz IV in Teilen verfassungswidrig
© Kay Nietfeld/DPA
Das Sozialgericht glaubt, dass nicht in jeder "wilden Ehe" die Partner füreinander einspringen
Hunderttausende Bescheide zum Arbeitslosengeld II könnten nichtig sein. Grund: Das Düsseldorfer Sozialgericht hat entschieden, dass die Partnereinkommen von unehelichen Paaren nicht angerechnet werden dürfen.
In einer bisher nicht veröffentlichten einstweiligen Anordnung habe das Düsseldorfer Sozialgericht entschieden, dass die Anrechnung von Partnereinkommen bei unverheirateten Paaren gegen das Grundgesetz verstoße, berichtete die "Bild am Sonntag" (Bams). Damit wären Hunderttausende Bescheide über das Arbeitslosengeld II nicht rechtmäßig.
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Vor dem Gericht hatte eine arbeitslose Frau geklagt, die bei einem berufstätigen Mann lebt. Die Arbeitsagentur habe ihren Antrag auf Arbeitslosengeld II abgelehnt, weil der Mann nach dem Hartz-IV-Gesetz mit seinem Einkommen die bei ihm lebende Frau unterstützen müsste. Die 35. Kammer des Sozialgerichts zwang laut Bams die Arbeitsagentur nun jedoch per einstweiliger Anordnung, der Frau das Arbeitslosengeld zu zahlen.
Zur Begründung führte das Gericht an, die Anrechnung von Vermögen und Einkommen bei nicht verheirateten heterosexuellen Paaren sei verfassungswidrig, weil dies nach Hartz IV bei homosexuellen Lebensgemeinschaften nicht vorgesehen sei. "Dies stellt einen verfassungsrechtlich unzulässigen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Grundgesetz dar", zitiert das Blatt aus der Entscheidung.
Angerechnet werden könne nur, "wenn zwischen den Partnern so enge Bindungen bestehen, dass von ihnen eine gegenseitiges Einstehen in den Not- und Wechselfällen des Lebens erwartet werden kann". Davon könne aber nicht in jeder "wilden Ehe" ausgegangen werden.
Das Arbeitsministerium will von einer Verfassungsfeindlichkeit der des Hartz-Gesetzes nichts wissen. Das Regelung mache "keinen Unterschied zwischen homosexuellen und heterosexuellen Lebenspartnerschaften", sagte der Ministeriumssprecher. "Wir sind weiterhin fest davon überzeugt, dass Hartz IV verfassungsgemäß ist."
Reuters/DPA