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Ihr könnt Euch doch strikt die Kosten teilen. Ob jetzt genau halbe –
halbe oder in einer anderen Formel spielt dazu keine Rolle. Derjenige
der die Miete überweist, kassiert vom Anderen nachweislich
(Banküberweisung, Quittung – die in der Nähe einer Abhebung bei seinem
Konto ist) den Mietanteil.
Wenn Du ihm z. B. Rechtsanwaltskosten bezahlst, hat er eben Schulden bei
Dir.
Gruß
Ingrid
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Andrea [mailto:@carookee.com]
Gesendet: Mittwoch, 9. März 2005 13:47
An: Zweitfrauen, Zweitmänner und Zweitfamilien - Hartz IV und die
Auswirkungen auf die zweiten Partner
Betreff: [Zweitfamilienforum] Re: Vorsorge bei Lebensgemeinschaften und
Hartz IV
Aber wenn ich nun als Zweitfrau einen Untermietervertrag mit meinem LG
abschließen, dann muss ich doch die Mieteinnahmen versteuern oder nicht?
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Unser Kopf ist rund, damit unsere Gedanken die Richtung ändern können
Schumacher @ zweitfrauen.de