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Habe mal eine Frage:
Möglicherweise werden mein Freund und ich demnächst zu einer Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaft.
Laut der Broschure vom AA hat er weniger Vermögen als er Freibetrag hat, ich dagegen habe ein Vermögen das meinen Freibetrag überschreitet.
Werden unsere Freibeträge und Vermögen dann zusammengerechnet oder einzeln für sich betrachtet? Und wie ist es mit Freib eträgen für ein Kind? Wir haben eine Tochter von zwei Jahren, laut AA-Broschüre soll "demnächst" ein Freibetrag auch für Kinder per Gesetz eingeführt werden?