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Hallo Kooka,
also unsere Ex bekam vom Sozialamt die Krankenkasse bezahlt als sie in
ihrem „Unternehmen“ zu wenig erwirtschaftete.
Krankenkassenversicherungen gehören doch zum lebensnotwendigen
Grundbedarf. Wenn man das Geld nicht aufbringen kann, muss es doch von
der öffentlichen Hand finanziert werden. Schau mal in die Urteile Hartz
IV und in sonstige Urteile. Ich bilde mir ein, dass es wegen der
fehlenden Krankenversicherung von Lebensgefährten schon ein Urteil gibt,
wo Väterchen Staat zum Zahlen verdonnert wurde.
Gruß
Ingrid
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Kooka [mailto:@carookee.com]
Gesendet: Samstag, 4. Juni 2005 18:51
An: Zweitfrauen, Zweitmänner und Zweitfamilien - Hartz IV und die
Auswirkungen auf die zweiten Partner
Betreff: [Zweitfamilienforum] Re: Antrag auf Unterstützung?
Hallo BabyOne,
daß dem leider nicht so ist, habe ich in meiner ersten Elternzeit
erfahren müssen. Kaum war der Mutterschutz (also die paar Wochen nach
der Geburt) vorbei, flatterte ein Schreiben der Krankenkasse ins Haus,
ich sei ja nun in der Elternzeit und da ich keinen Teilzeitjob habe,
ohne Gehalt bin, solle ich somit den Krankenkassenbeitrag von 132 Euro
monatlich für mich und mein Kind selber bezahlen. Ich hab darauf
mitgeteilt, daß ich keinerlei Einkommen habe, aber mit meinem LG in
einer eheähnlichen Gemeinschaft lebe, daher doch - ohne Einkommen - über
die Familienversicherung bei ihm mitlaufe. Ich erhielt als Antwort, daß
dies ein Trugschluß sei. Die Krankenkasse (BKK) akzeptiere nur einen
Trauschein als Basis für eine Familienversicherung. Wenn dieser bei uns
nicht vorhanden wäre - wie auch immer wir zusammenleben - gäbe es laut
Krankenkassenvorschrift nur eine Einzelmitgliedschaft für mich. Aber
mein Kind wäre da natürlich mit enthalten. :-7
In dem Moment natürlich, wo ich wieder anfing, trotz Elternzeit auf
Teilzeit zu arbeiten, fielen diese Extrazahlungen weg und seither geht
alles wie bei jedem "normalen" Berufstätigen gleich vom Bruttolohn ab.
Gruß,
Kooka
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