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Dann kann ich mir das nur so erklären, dass Du in keinem regulären sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis bist. Lade Dir doch mal von der Seite des Bundesministeriums für Familie die Broschüre zum Thema Elternzeit herunter. Auf Seite 25 steht da:
Die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger (in der Krankenversicherung) bleibt
erhalten, solange nach gesetzlichen Vorschriften
Erziehungsgeld bezogen oder Elternzeit in Anspruch
genommen wird (§ 192 Abs. 1 Nr. 2 SGB V).
Schwerpunkt liegt hier für mich auf dem ODER.
In der Broschüre heisst es auch, dass man sich in den Erziehungsgeldstellen beraten lassen kann, vielleicht fragst Du da einfach mal nach ob das stimmt was Deine Krankenkasse so macht.
Soweit ich mich erinnern kann, wurde bei mir in dem Antragsformular der BKK auch nicht nach dem Erziehungsgeld gefragt, sondern nur nach voraussichtlichem Geburtstermin, Geburtsurkunde, Arbeitgeber etc. Ich bin auch nicht verheiratet, aber ich war kostenlos versichert bis zum Ende des Erziehungsurlaubs. Die Ex von meinem Freund war bis zum dritten Geburtstag des jüngsten Kindes bei der AOK beitragsfrei versichert, als mein LG schon längst zu einer anderen Krankenkasse gewechselt war, und sie hat sich wegen der kostenlosen Familienvericherung auch erst nach diesem Termin bei ihm gemeldet, war also auch bis zum Ende des Erziehungsurlaubs kostenlos versichert.