Beitrag 104 von 153 (68%) | Anfang zurück weiter Ende |
|
Hallo!
Habe da ein Problem und möchte mal fragen wer das Problem auch hat und oder ob Jemand einen Rat weiß!?
Lebe seit August 2004 mit meinem Partner zusammen. Habe eine Tochter (9 Jahre). Mal abgesehen davon das wir als eheähnliche Lebensgemeinschaft bei Harz IV angerechnet werden, wird mir auch noch das "Alleinerziehend" aberkannt. Mit der Begründung: es lebt noch ein volljähriger Partner mit im Haushalt der mit auf das Kind aufpassen kann und erziehen kann. Laut dem Harz IV Gesetz stimmt dies zwar rein theoretisch, es müsste aber nachgeprüft werden in wie weit dieser tatbestand auch gegeben ist. Mein Partner erzieht meine Tochter nicht und betreut sie auch nicht, das würde schon rein Arbeitszeitmäßig nicht hinhauen da er bis spät Abends nicht z.H ist. Ich habe schon Widerspruch dagegen eingelegt, dass kann sich nur noch um Monate handeln bis da was rauskommt. Wem geht es genaus so? Wer hat einen Tip oder eine Gesetzesklausel dazu? Was könnte man noch machen? Würde mich über einen Austausch sehr freuen. LG Cathi