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Hallo Cathi,
hier im Forum gibt es einige Urteile zu Hartz IV, Lebensgemeinschaften
und „Stiefkinderberechnungen“. Logg Dich bitte mal ein und lese die
durch. Wenn ich das richtig verstanden habe, kannst Du bei Gericht eine
einstweilige Anordnung (oder wie sonst das Eilverfahren heißt) machen
lassen, da Du Dein und Deines Kindes Leben nicht mehr finanzieren
kannst. Dabei solltest Du auch Deine, durch die Weigerung der ARGE
entstandenen Schulden nachweisen. Eine Bescheinigung Deines LG, dass er
zwar mit dem Kind in einem Haushalt lebt, aber sich in keinster Weise in
die Erziehung/Betreuung einmischt und warum er das nicht tut, ist dabei
hilfreich. Evtl. gleich als eidesstattliche Versicherung gestalten.
Wenn Ihr nicht zusammen wirtschaftet, also getrennte Kassen habt und nur
den gemeinsamen Verbrauch gemeinsam finanziert und Du dies auch
nachweist, darf das, nach den bisher vorliegenden Urteilen (die zum
größten Teil noch nicht rechtskräftig sind) auch nicht als eheähnliche
Gemeinschaft ausgelegt werden. Welche Argumente die Richter anerkannt
haben, siehst ja dann in den Urteilen.
Gruß
Ingrid
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Cathi [mailto:@carookee.com]
Gesendet: Donnerstag, 2. Juni 2005 18:28
An: Zweitfrauen, Zweitmänner und Zweitfamilien - Hartz IV und die
Auswirkungen auf die zweiten Partner
Betreff: [Zweitfamilienforum] Alleinerziehend, trotz Partner und Harz
IV? Wer kann helfen?
Hallo!
Habe da ein Problem und möchte mal fragen wer das Problem auch hat und
oder ob Jemand einen Rat weiß!?
Lebe seit August 2004 mit meinem Partner zusammen. Habe eine Tochter (9
Jahre). Mal abgesehen davon das wir als eheähnliche Lebensgemeinschaft
bei Harz IV angerechnet werden, wird mir auch noch das "Alleinerziehend"
aberkannt. Mit der Begründung: es lebt noch ein volljähriger Partner mit
im Haushalt der mit auf das Kind aufpassen kann und erziehen kann. Laut
dem Harz IV Gesetz stimmt dies zwar rein theoretisch, es müsste aber
nachgeprüft werden in wie weit dieser tatbestand auch gegeben ist. Mein
Partner erzieht meine Tochter nicht und betreut sie auch nicht, das
würde schon rein Arbeitszeitmäßig nicht hinhauen da er bis spät Abends
nicht z.H ist. Ich habe schon Widerspruch dagegen eingelegt, dass kann
sich nur noch um Monate handeln bis da was rauskommt. Wem geht es genaus
so? Wer hat einen Tip oder eine Gesetzesklausel dazu? Was könnte man
noch machen? Würde mich über einen Austausch sehr freuen. LG Cathi
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