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Hallo Ingrid,
erstmal: Danke für die lange und sehr informative Antwort!
Und - ich bin Dir auf keinen Fall böse über den Rüffel, den Du mir/uns erteilst! Ganz im Gegenteil! - Nein, ich steh nicht auf so was ;-) aber ab und an tut so ein Wachstubsen, ein Tritt in den Allerwertesten von außen not. Viele Gedanken hat man ja selber, kaut sie hin und her und dann schiebt man sie doch wieder zur Seite...
> Du schreibst dass der Ehegattenunterhalt bzw. die Hausraten durch eine
> Vereinbarung geregelt wurden. Ist es eine Vereinbarung oder ein
> Vergleich? Wurde das Ganze vom Gericht „abgesegnet“? Mir schmeckt sie
> nämlich nicht. Was ist, wenn sie wieder heiratet oder aber doch recht
> viel verdient – muss er dann weiter die 500 Euro bezahlen?
> Ist es für die Trennungszeit befristet oder gilt alles auch für die Zeit
> nach der Scheidung?
Ganz blöd gefragt: Wo find ich die genauen Definitionen für Vergleich und Vereinbarung? Ich hab das jetzt nicht auf der Platte, was da ausgehandelt worden ist. Es ist jedenfalls eine außergerichtliche Abmachung getroffen worden. Und was außergerichtlich vereinbart wurde, dachte ich, gilt eh, solange es nicht sittenwidrig ist.?
Ja, mir schmeckt das alles auch nicht. Als mein LG damit von seinem RA wiederkam und das als Lösung vorführte, um endlich Frieden zu haben, mit der Scheidung voranzukommen, war mein erster Gedanke: Was für eine Abzocke. Sie wollte sogar den festen Satz bis der Kleine 16 Jahre alt wäre, unabhängig von ihrer Einkommenssituation und unabhängig von der finanziellen Situation meines LG. Das wären nochmal 8 Jahre gewesen. Und ich kann mir nicht vorstellen, daß eine Frau mit ihren Kariereabsichten so lange auf Schmalspur im Job fährt, da noch eine Tagesmutter 8 Stunden am Tag gebraucht wird... (bewahrheitet sich ja auch mehr und mehr). Maximal 3 Jahre hielt ich für angebracht, auch mit der Hausschätzung gefiel es mir nicht.
Sie haben sich dann auf 5 Jahre geeinigt, 500 Euro/Monat für sie unabhängig von ihrem oder seinem Einkommen, das mit dem Haus gelassen, auch wenn ds 25TEuro weniger für meinen LG bedeutete. Alles eben fix für 5 Jahre, kein Wort einer Änderung bei durchgeführter Scheidung. Ich merke schon: ein grooooßer Fehler!
Alles sollte schon im April über die Bühne gegangen sein, da kamen aber wieder Verschiebungen seitens der Ex aus diversen Gründen. Obwohl sie es angerührt hat, stellt sie sich nun quer.
Hast recht, da muß alles noch einmal neu besprochen werden - gerade jetzt, wo die Sache mit dem neuen Baby im Raum steht. Gerade, weil es sie selber nervt, jedes jahr neu ihre Unterlagen einzureichen (oder nervt es nur, weil alles damit durchsichtiger wird?)
Jetzt, wo ich das mal aufschreibe, kommt mir alles noch unglaublicher vor! Hast recht, hier muß dringend Einhalt geboten werden!
Was ich aber nicht wußte, ist, daß auch ich Anspruch auf Unterhalt von meinem LG habe, weil ich doch mit ihm zusammen wohne. Als mein LG bei seinem RA die geplante Gesetzesänderung zur Sprache brachte, meinte der, daß sich da bei uns nichts ändern würde, weil ich ja berufstätig sei.
Bei all den Berechnungen zum Unterhalt für seine Ex tauchte ich nie auf, nur unser gemeinsames Kind (wegen der Spalte in der DüTab).
> Es gibt die Möglichkeit, dass die Scheidung ausgesprochen wird und die
> obigen Folgesachen abgetrennt werden. Das hat mein Mann gemacht, als
> nach 6 (sechs) Jahren immer noch kein Land in Sicht war. Nach sieben
> Jahren Trennung hat er dann die Scheidung bekommen. Hausrat und Vermögen
> sind in unserem Fall jetzt nach 11 Jahren immer noch nicht geklärt –
> liegt daran, dass unsere Ex ein Insolvenzverfahren macht. Dann ruhen
> solche Forderungsverfahren im Normalfall.
Sie hatte ganz zu Beginn ihm wohl angedroht, sie werde nie einer Scheidung zustimmen (dann aber selbst selbigen Antrag eingereicht?!?!?!). Die Hoffnung war ja, durch die Abtrennung und außergerichtliche Regelung Zeit und Geld zu sparen und wenigstens in einigen Punkten Fakten zu schaffen, wenn sie denn die Scheidung bis zum bitteren Ende nicht unterschreiben will. (Sie hat einen Freund seid mehr als einem Jahr, sie sitzt also nicht daheim und weint sich die Augen aus, weil sie meinen LG wieder zurück haben will.)
Aber nun all das Rumgehühnere die vergangenen Jahre.
> Nur nebenbei: mein Mann und
> ich haben dann noch im Scheidungsjahr geheiratet. Machte bei uns Sinn,
> da ich meine Krankenkasse selber zahlen musste und er den steuerlichen
> Splittingvorteil (ich bin Hausfrau) auch nutzen wollte.
Bringt denn das Splitting wirklich was? Ich meine für uns. Ich werde ja nur 1 Jahr daheim sein, dann wieder arbeiten. Durch die Heirat und die Steuerklassenänderung erhöht sich doch auch sein Nettoeinkommen und damit der zu zahlende EU. Oder nicht?
> Nach Rechtskraft der Scheidung hat Dein LG übrigens das Recht die
> Teilungsversteigerung des Hauses zu verlangen. Ist jetzt mal ein
> Druckmittel dass er gegen die Ex in der Hand hat.
> Bei einer Teilungsversteigerung wird das Haus noch einmal von einem vom
> Gericht eingesetzten Gutachter geschätzt. Das Gutachten der Ex müsst Ihr
> auch jetzt nicht so ohne weiteres annehmen. Hier vor allen Dingen darauf
> achten, ob es ein vereidigter Sachverständiger war.
Mit dem Haus ist mein LG so weit, daß er mittlerweile auch zu einer Zwangsversteigerung bereit wäre, um sich nicht weiter auf der Nase herumtanzen zu lassen.
Diese Androhung selber wird dann schon viel Ärger bringen. Als er vor 2-3 Jahren mal davon sprach (unser erster Zwerg war im Anmarsch), daß er das alles nicht mehr finanzieren kann, daß er das Haus so nicht mehr mittragen kann, daß eine Regelung her müsse (verkaufen oder sie übernimmt es), die sie noch gemeinsam besprechen müssen, da war die Hölle los. Die Kids waren stinksauer auf ihren Papa, kamen erst mal nicht mehr, weil "der sie aus dem Haus schmeißen wolle. Mama hätte gar kein Geld und wir hätten so viel und wollen dennoch, daß sie in eine kleine Sozialwohnung ziehen,..."
> Dann würde ich an Deiner Stelle wirklich versuchen schon jetzt von
> staatlicher Seite das Geld für die Tagesmutter wenigstens teilweise
> wieder zu bekommen. Du bist eine ledige Mutter und gehst arbeiten, weil
> die Unterhaltsleistungen des LG nicht ausreichend sind.
Mich sieht aber keiner - außer die Krankenkasse, die mich deswegen selber zahlen und nicht familienversichert sein läßt - als ledige Mutter an. Überall mußte ich meinen LG mit angeben, weil wir eben zusammen wohnen.
Und keine Quittungen für die Tagesmutter, weil dann kein Nachweis,... Wird immer von deren Seite gewünscht. Wir haben da diverse Schriften durchforstet und immer wieder tauchte auf, daß wir dann die Sozialen Zahlungen übernehmen müßten oder sie sie extra abführt, wenn sie einen Tagesmutterjob macht, der nicht in der Familie ist bzw. wenn sie sonst keinen Job hat.
Danke nochmal für's Aufrütteln, für all die Hinweise! Werde das Wochenende nutzen und jeden Punkt nochmals ganz in Ruhe durchgehen!
Gruß,
Kooka