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Hallo BabyOne,
daß dem leider nicht so ist, habe ich in meiner ersten Elternzeit erfahren müssen. Kaum war der Mutterschutz (also die paar Wochen nach der Geburt) vorbei, flatterte ein Schreiben der Krankenkasse ins Haus, ich sei ja nun in der Elternzeit und da ich keinen Teilzeitjob habe, ohne Gehalt bin, solle ich somit den Krankenkassenbeitrag von 132 Euro monatlich für mich und mein Kind selber bezahlen. Ich hab darauf mitgeteilt, daß ich keinerlei Einkommen habe, aber mit meinem LG in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebe, daher doch - ohne Einkommen - über die Familienversicherung bei ihm mitlaufe. Ich erhielt als Antwort, daß dies ein Trugschluß sei. Die Krankenkasse (BKK) akzeptiere nur einen Trauschein als Basis für eine Familienversicherung. Wenn dieser bei uns nicht vorhanden wäre - wie auch immer wir zusammenleben - gäbe es laut Krankenkassenvorschrift nur eine Einzelmitgliedschaft für mich. Aber mein Kind wäre da natürlich mit enthalten. :-7
In dem Moment natürlich, wo ich wieder anfing, trotz Elternzeit auf Teilzeit zu arbeiten, fielen diese Extrazahlungen weg und seither geht alles wie bei jedem "normalen" Berufstätigen gleich vom Bruttolohn ab.
Gruß,
Kooka