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Hallo,
das Amt kann euch keine Schwierigkeiten machen, wenn ihr euch vorübergehend in der gemeinsamen Wohnung räumlich trennt. Könnte evtl. mal passieren, das einer das überprüfen kommt, ob es wirklich an dem ist.
Kaution wird vom Amt meist nur darlehensweise übernommen, da du ja eigentlich Kaution zurückbekommen müsstest.
"Erstausstattung" wird nach Prüfung der finz. Situation als Darlehen oder komplett übernommen.
Darlehen müssen mit max. 10 % des Regelsatzes zurückgezahlt werden also max. ca. 35 €/Monat.
Beantragen kannst Du alles was du benötigst. Kann natürlich sein, das du an Sozialkaufhäuser verwiesen wirst. Die holen sich Geräte und Möbel von Haushaltsauflösungen und überarbeiten und reinigen diese dann komplett
Grüße Andrea