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die rückzahlung und höhe der rückzahlung (höhstens 10%) ist verhandelbar, und liegt im ermessen des sachbearbeiters. deshalb ein darlehen immer mit einem "antrag: auf erlass der darlehensraten wegen unbillig keit" stellen, mehr als ablehnen können sie dies nicht.
bei ablehnung ist darauf hinzuweisen das die ausübung des "pflichtgemäßen ermessens" einklagbar ist.
ansonsten siehe beitrag von andrea.
grüßle thomas
"sollte man dir evtl. ein darlehen anbieten würde ich versuchen die rückzahlung des darlehens wegen "unbilligkeit" zu erlassen SGB II §44, denn von was möchtest du denn dann ein darlehen zurückzahlen?" |