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Hallo Doro,
hier sollte man versuchen die Umsatzrückgänge, auch für einen Richter
nachvollziehbar, zu dokumentieren.
Beispiel: wenn der bisherige Umsatz hauptsächlich auf zwei Großkunden
beruhte und diese „abgesprungen“ sind, durch eine detaillierte
Aufstellung belegen, wie sich der Umsatz mit und ohne diesen Großkunden
gestaltet. Evtl. zusätzlich versuchen, eine Bescheinigung der Großkunden
zu bekommen (evtl. auch Schriftwechsel wo das heraus hervorgeht), dass
die Geschäftsbeziehung unwiderruflich beendet ist.
Dann nachweisen, dass man sich aktiv um die Akquirierung von neuen
Kunden bemüht.
Den dauerhaften Umsatzeinbruch auch durch je ein kleines Schreiben der
Angestellten beweisen und diese als Zeugen anbieten. Außerdem sollte ein
dauerhafter Einkommenseinbruch von mehr als drei Monaten an sich schon
belegen, dass es eben kein Ausrutscher ist.
Ich würde sogar noch was machen, und zwar Bewerbungen (20 bis 30 pro
Monat) nachweisen, dass er, um die Situation zu verbessern, sich um
einen Job in unselbständiger Arbeit bemüht. Den Familienrichter
interessiert nicht, ob er als Unterhaltszahler auch Verantwortung für
seine Angestellten trägt. Hauptsache er bekommt, was er will – Unterhalt
für die Kinder. Also dieses Argument braucht Ihr erst gar nicht bringen.
Gleichzeitig muss es tatsächlich irgendwo Urteile (guck mal auf die HP
von www.bundesgerichtshof.de
www.bundesverfassungsgericht.de
aussagen, dass man nur soweit zu Unterhalt verpflichtet ist, soweit man
nicht selber dann auf Sozialleistungen angewiesen ist.
Ob das was hilft, kann ich Dir auch nicht versprechen. Es ist aber so,
dass man Richtern alles nachvollziehbar und haarklein vorkauen muss.
Dadurch steigen die Chancen.
Gruß
Ingrid
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Doro65 [mailto:@carookee.com]
Gesendet: Mittwoch, 27. April 2005 21:22
An: Zweitfrauen, Zweitmänner und Zweitfamilien - Hartz IV und die
Auswirkungen auf die zweiten Partner
Betreff: [Zweitfamilienforum] Re: Eher eine
Hallo Ingrid,
im Forum habe ich zu diesem Thema leider keinen Beitrag gefunden.
Das mit den letzten 36 Monaten stimmt. Was machst Du aber, wenn
der Schnitt aus den letzten 3 Jahren fast deinem aktuellen Unterhalt
entspricht, weil die Umsätze drastisch zurückgegangen sind. Das wird
dann als "Ausrutscher" gewertet,- selbst wenn Du dadurch zum Sozialfall
wirst. Der Richterin liegt doch der Beschluß des Arbeits-/Sozialamtes
vor,- das scheint sie wenig zu berühren.
Gruß
Doro
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