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Das ist ein Mangelfall. Als Berufstätiger muss ihm ein Selbstbehalt von 890 € bleiben (steht auch in der Düsseldorfer Tabelle). 1100 minus 890 € = 210 € Verteilungsmasse. Anspruch der Kinder: 393 + 276 € Existenzminimum nach Stufe 6 der Düsseldorfer Tabelle = 669 € Unterhaltsanspruch, also können die Ansprüche nur zu 31% erfüllt werden (210 geteilt durch 669). 31% von 393 € = 123 € Unterhalt für den 13jährigen Sohn (wenn ich mich nicht verrechnet habe)und 87 € für das kleine Kind. Er behält also 890 € + 87 € = 967 € monatlich und zahlt 123 €.
So errechnet sich das jedenfalls meines Wissens, Details kann man immer aus den unterhaltsrechtlichen Leitlinien des zuständigen Oberlandesgerichts entnehmen.