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Hallo,
damit ist dann endlich auch die Lücke geschlossen, daß die Zweitfrauen oder Partnerinnen bisher keine Angaben über ihr Einkommen machen mußten.
Bei Hartz IV müssen diese Daten dann angegeben werden und erscheinen sicherlich auch in den Bescheiden, die dann wieder bei Gericht vorgelegt werden müssen.