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HAllo Lilli,
ich würde Widerspruch gegen den Bescheid einlegen und dann schnellstens wieder zu unserem Anwalt und versuchen über eine einstweilige Anordnung das Geld zu bekommen. Das Hauptsacheverfahren kann beim Sozialgericht bis zu einem Jahr dauern.
Zumindest würde ich nicht versuchen über das Familiengericht eine Abänderung zu erreichen. Dazu ist die Rechtsprechung zu festgefahren und "alt", während das SGB ja erst sei 1,5 Jahren praktiziert wird und da sicherlich viel nachgebessert wurde und wird. Familienrichter sind ja bekanntlich fast einer Meinung (bis auf ein paar Ausnahmen) während die Richter von den Sozialgerichten da sehr verschieden entscheiden (siehe Anrechnung oder Nichtanrechnung von Unterhaltszahlungen).
Grüsse Andrea