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Hallo Michael,
das Urteil des LSG welches ich eingestellt habe ist (fast) rechtskräftig. Evtl. Rechtsmittel wurden versagt, soll heissen das einlegen eines Rechtsmittels bei einer höheren Instanz ist niht möglich, somit auch keine andere Entscheidung.
Das Urteil aus dem Link zum Petitionsausschuss ist ein völlig anderes. Und hat mit dem hier eingestellten gar nichts zu tun. Urteil LSR NRW, Petition Urteil des SG Schleswig.
Gruss Andrea