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Hallo Andrea,
laut http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?id=25400
rechtskräftig.
Der Ingo hat das gleiche Urteil eingestellt wie Du. Ich wollte es in die
Urteilssammlung nehme, hatte aber noch keine Zeit dazu.
Das Urteil von der Petition ist ein anderes.
Grüßle
Ingrid
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Leny1974 [mailto:@carookee.com]
Gesendet: Montag, 30. Januar 2006 15:45
An: Zweitfrauen, Zweitmänner und Zweitfamilien - Hartz IV und die
Auswirkungen auf die zweiten Partner
Betreff: [Zweitfamilienforum] Re: Skandalurteil - Keine Anrechnung bei
Zahlung von EU und KU bei zusammenleben in Bedarfsgemeinschaft
Hallo Michael,
das Urteil des LSG welches ich eingestellt habe ist (fast) rechtskräftig.
Evtl. Rechtsmittel wurden versagt, soll heissen das einlegen eines
Rechtsmittels bei einer höheren Instanz ist niht möglich, somit auch keine
andere Entscheidung.
Das Urteil aus dem Link zum Petitionsausschuss ist ein völlig anderes. Und
hat mit dem hier eingestellten gar nichts zu tun. Urteil LSR NRW, Petition
Urteil des SG Schleswig.
Gruss Andrea
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