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Hallo,
das wundert mich jetzt aber alles, oder versteh ich da 'was falsch? Ich hatte Anfang 2005 ins Forum auch einen Beitrag eingesetzt, der wie folgt aussah:
Ich beantragte damals Hartz IV. Daraufhin wurde natürlich erst einmal geguckt, ob mein damaliger Lebensgefährte (heute Ehemann) nicht für mich mitaufkommen kann. Man stellte fest: Kann er nicht, es bleibt ihm selber nach Abzug von Lebensversicherungen, Schulden + Unterhalt an Ex mit 2 Kindern nicht mehr genug zum Leben - ergo: auch er bekam Hartz IV. Das hat uns natürlich total erstaunt aber auch gefreut. Seine Unterhaltszahlungen wurden voll anerkannt. Das finde ich soweit auch o.K. - nun müsste aber folgendes passieren: Die Agentur für Arbeit müsste nun mit einem entsprechenden Schreiben den Antrag auf Minderung des Unterhaltes (Abänderung des Titels) unterstützen, weil es ja nicht sein kann, das an arbeitender Mann mit Hartz IV unterstützt werden muss, weil er zuviel Unterhalt zahlt. Diese Unterstützung gibt es aber nicht!!! Der Antrag meines Mannes auf Abänderung des Titels mit Vorlage des Hartz IV-Bescheides, der ja eigentlich beweisen sollte, das da was schief läuft, wurde abgelehnt. Begründung: Die arme Frau benötigt dringend 1350 Euro monatlich von ihm, weil Sie sonst ja Ihren gewohnten Lebensstandard auf 125 qm nicht halten kann!!
Wir haben uns natürlich über die Unterstützung durch die Agentur für Arbeit gefreut,- das kann aber doch nicht im Sinne des Erfinders sein, das jetzt die Agentur für Arbeit indirekt für die überhöhten Forderungen der Ex zahlt. Richtig wäre es, den jetzt Hartz IV-Bedürftigen von Gesetz wegen zu unterstützen, damit der Staat aus seiner Verantwortung entlassen werden kann und die Ex endlich 'mal wieder eigene Verantwortung übernimmt.
Grüße
Doro