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Hallo Doro,
die Vorgehensweise ist in den Bundesländern verschieden. Auch hier in Sachsen das Nettoeinkommen um die Unterhaltspflicht bereinigt.
Aber warum sollte die ARGE in Schleswig oder NRW den Betroffenen helfen? Wichtig ist für die doch nur, dass sie damit evtl. einen Bedarfgemeinchaft mehr aus ihren Unterlagen und Statistiken haben.
Für die ist wichtig: Ein Sozialgericht hat so entschieden, damit steht ein höheres Einkommen zu Verteilung und gut ist. Passieren kann denen doch nichts, weil einfach hier nicht das Familien- gericht zuständig ist, sondern das Sozialgericht. Selbst wenn wieder jemand klagen würde, denkste ein anderes Sozialgericht im gleichen Bundesland würde anders entscheiden? Und die ARGE ist fein raus. Was aus der Familie wird ist doch egal, hauptsache es kann gespart werden.
Grüsse Andrea