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Hallo Perle,
beim OLG ist es häufig so, dass die Richter auf einen Vergleich drängen,
damit sie kein Urteil machen müssen. Sie machen das Urteil dann zwar in
der Richtung, wo sie den Vergleich vorschlagen, haben aber trotzdem oft
Schwierigkeiten das Urteil „wasserdicht“ zu machen.
Da Dein LG einen Vergleich akzeptiert hat, kannst Du erst mal gar nichts
machen. Vergleich bedeutet, dass er freiwillig einen Kompromiss
akzeptiert (auch wenn der Kompromiss wegen einer vorgehaltenen Pistole
zustande kommt). Wenn er sich nicht eine „Bedenkzeit“ vorbehalten hat
(oder was Ähnliches von den Richtern formuliert wurde), ist der
Vergleich sofort rechtskräftig.
Je nachdem wie er dann noch ausformuliert wurde, kann es ihm passieren,
dass er nicht einmal bei Einkommensänderungen (z. B. weil Du wegen
Arbeitszeitkürzung weniger verdienst) die Unterhaltszahlungen abändern
lassen kann. Hier müsst Ihr jetzt warten, bis die Geschichte schriftlich
kommt.
Hat allerdings sein Anwalt nicht aufgepasst und eine Formulierung
genehmigt, die Dein LG – wenn er die rechtliche Konsequenz verstanden
hätte – nicht akzeptiert hätte, haftet unter Umständen der Anwalt für
den Schaden. Aber das ist dann wieder eine andere Baustelle.
Also erst mal abwarten, bis die Formulierungen schriftlich vorliegen.
Dann kannst Du immer noch überlegen, ob Du Deine Arbeitszeit und damit
Dein Einkommen kürzt. Unter dem Strich kommt dann für Dich das Gleiche
raus, aber mit mehr Freizeit für Dich.
Gruß
Ingrid
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Perle [mailto:@carookee.com]
Gesendet: Freitag, 20. Januar 2006 17:25
An: Zweitfrauen, Zweitmänner und Zweitfamilien - Hartz IV und die
Auswirkungen auf die zweiten Partner
Betreff: [Zweitfamilienforum] Re: Vorsorge bei Lebensgemeinschaften und
Hartz IV
Hallo Ingrid!
Im Laufe der Streitigkeiten mit der EX und meinem Partner musste ich
meine Verdienstbescheinigung offenbaren, da sie sonst geschätzt hätten,
somit auch, was ich an Unterhalt an meinem EX zahle.
Es ist am Montag zu einem Vergleich gekommen.
Mein Partner würde ja auch Unterhalt zahlen, allerdings bekommt er nur
900 Euro monatlich, liegt somit 10 Euro über seinem Selbstbehalt, Er
soll jetzt aber 130 Euro Unterhalt zahlen, was er definitiv eigentlich
nicht kann, d.h. ich werde mehr in unseren haushalt finanzieren dürfen,
was mir natürlich auch schwer fällt, da ich selbst Unterhalt zahle.
Ich finde den vergelich zum Himmel schreiend ungerecht und ärgere mich
masslos über diese Rechtssprechung in unserem Staat!
Gruss Perle
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Unser Kopf ist rund, damit unsere Gedanken die Richtung ändern können
Schumacher @ zweitfrauen.de