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Beitrag aus dem Spiegel 49/2004:
Die Einführung der Hartz-IV-Reform führt nach Einschätzung des Bundessozialministeriums zu einer Diskriminierung von unverheirateten Paaren. Nach einer internen Stellungnahme rechnet das Ministerium damit, dass bis zu 500 000 Arbeitslose keine staatliche Unterstützung mehr bekommen werden, weil ihr Partner zu viel verdient.
Von diesen Arbeitslosen lebt etwa jeder Zehnte ohne Trauschein zusammen und muss daher auch seine Krankenversicherung selbst bezahlen.
Verheiratete sowie Schwule und Lesben in eingetragener Lebenspartnerschaft indes könnten kostenlos bei der Krankenkasse des anderen mitversichert werden. Darüber hinaus werden die fälligen Versicherungsbeiträge unverheirateter Arbeitsloser vom Arbeitsamt in der Regel nicht als Belastung anerkannt und bei der Berechnung des gemeinsamen Haushaltseinkommens abgezogen.
Umgehen lässt sich die Beitragslast nur durch eine Trennung. Ohne den zahlungsfähigen Partner haben Betroffene dann wieder Anspruch auf Arbeitslosengeld und die Übernahme der Krankenversicherungskosten.
ROLAND GEISHEIMER / ATTENZIONE
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Schumacher @ zweitfrauen.de