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Hallo,
mein Mann hat aus einer vorhergehenden Beziehung ein uneheliches Kind für das er regelmäßig Unterhalt zahlt. Die Höhe des Unterhalts geht aus der "Urkunde zur Anerkennung der Vaterschaft und Unterhaltsverpflichtung" hervor. Das Kind ist jedes Wochenende bei uns, fährt auch mit uns in Urlaub, mein Mann bezahlt Nachhilfestunden, Beitrag für den Sportverein noch extra.
Die Kindesmutter lebt seit einiger Zeit von Hartz 4. Nun schneien uns Schreiben von der ARGE ins Haus mit Fragebogen in denen mein Mann seine Einkünfte offenlegen musste. Das haben wir auch alles ausgefüllt und nun stellt sich raus, dass er mehr Unterhalt zahlen soll, als in der o. g. Urkunde angegeben war, neu jetzt nach Düsseldorfer Tabelle monatlich 291 € (das sind 100 € mehr als bisher). Zusätzlich will die ARGE noch eine saftige Nachzahlung (Differenzbetrag von 08/06 bis 05/07)
Ich habe nachgeforscht und herausgefunden, dass die DT nur eine Richtlinie und kein Gesetz ist. Kann die ARGE einfach darauf bestehen, obwohl ja diese Urkunde vom Jugendamt einen anderen Betrag angibt? Ich habe leider nicht viel Ahnung von diesen Sachen, es geht mir auch nicht darum das der Junge nicht bekommen soll was ihm zusteht, aber wie ich oben geschrieben habe, leisten wir ja nicht nur den Unterhalt sondern nebenher noch so einiges.
Bin fix und fertig weil wir so kaum über die Runden kommen, habe zurzeit auch nur einen Halbtagsjob. Wenn wir das Geld hätten wäre es ja in Ordnung aber so???
LG
Erdbeere