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Hallo Crazy Mary,
theoretisch kannst du natürlich überhaupt nicht belangt werden.
Auch nicht direkt.
Aber unter gewissen Umständen ist es möglich, dass du mit eintreten musst.
Zum Beispiel ist es derzeit noch so, dass eine geschiedene oder
getrenntlebend verheiratete Mutter über mehrere Jahre
unterhaltsberechtigt ist. Das ist sie auch, wenn sie arbeitet und das
Kind ein gewisses Alter noch nicht erreicht hat.
Ich sage jetzt mal nur so etwa - weiss die genauen Zahlen nicht auswendig: