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Hallo Lucita,
ist hier in Deutschland anders. Durch Heirat mit einem Bundesbürger (der die Deutsche Staatsbürgerschaft hat) erhält ein Ausländer automatisch eine Arbeitserlaubnis.
Diese bleibt automatisch auch nach der Scheidung/Trennung in Konsenz mit der Aufenthaltserlaubnis erhalten. Wenn es keine Ausweisungsgründe (z. B. Straftaten) gibt und die Ehe nicht zu kurz (und natürlich keine Scheinehe) war, bleibt auch die Aufenthaltserlaubnis erhalten.
Ausländische Elternteile, die aber ein Kind zusammen mit einem/einer Deutschen haben, haben automatisch auch ein Bleiberecht in Deutschland. Sogar bei Straftaten können sie nur erschwert bis gar nicht ausgewiesen werden. Dies gilt auch, wenn das Kind nicht beim Ausländer lebt und dieser also nur ein Umgangsrecht hat.
In Deutschland gibt es verschiedene Aufenthalts"formen" für Ausländer (die nicht aus der EU, der Schweiz und den USA) sind: Aufenthaltsrecht und Aufenthaltserlaubnis. Letztere gibt es mit Befristungen und unbefristet und Aufenthaltsrecht bedeutet, der Ausländer hat das Recht in in Deutschland zu leben. Kommt nahezu der Staatsbürgerschaft gleich - allerdings eingeschränktes Wahlrecht, eingeschränkter Nachzug von Verwandten usw. Mit Aufenthaltsrecht kann ein Ausländer generell so gut wie nicht ausgewiesen werden. Aufenthaltsrecht bekommt man erst, wenn man eine gewisse Anzahl von Jahren in Deutschland "ohne Fehl und Tadel" lebt und dann auch nur auf Antrag.
Wenn das mit dem "horizontalen Gewerbe" der Mutter nachweisbar ist, hat der Vater gewisse Chancen, das ABR zu bekommen. Beispiel hier: http://www.carookee.com/forum/VAfK-Forum/3/Vater_erhaelt_vom_Gericht_das_alleiniges_Sorgerecht.20245600.0.01103.html
Es kommt trotzdem auf die Laune und Tagesform des Richters an.
An Alle anderen Mitleser, die der Österreichischen Wortwahl nicht mächtig sind: Obsorge bedeutet in Deutschland Sorgerecht.
Gruß
Ingrid
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