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Hallo Sunlight!
Also lassen wir mal das mit den Häusern in Kolumbien und dem Straßenstrich beiseite.
Wenn ich den Rest richtig verstanden habe, liegt die Situation wie folgt:
Exe hat durch Heirat Aufenthaltsbewilligung für Deutschland erhalten, seit sie geschieden ist, fungiert ihre Tochter sozusagen als Aufenthaltsbewilligung. Außerdem lebt sie von der Sozialhilfe, weil sie ja nicht arbeiten darf (ist zumindest hier in Österreich so: Aufenthaltsbewilligung aber keine Arbeitserlaubnis, wovon man da nach der Scheidung leben soll, daran haben die Behörden offensichtlich noch nicht gedacht) bzw. nicht kann (wahrscheinlich spricht sie kein oder nur sehr rudimentäres Deutsch).
Da liegt es ja auf der Hand, dass sie die Tochter auf keinen Fall verlieren will. Die Kleine ist ja sozusagen ihr "Faustpfand" für den Aufenthalt in Deutschland.
Was ich noch nicht ganz verstanden habe: Wie ist denn die Obsorge geregelt? Hat die Exe das Sorgerecht und Dein LG nur ein Besuchsrecht, oder haben beide das Sorgerecht?
Aus welchen Gründen wollt Ihr die Kleine denn ganz bei Euch haben? Gibt es einen Nachweis dafür, dass sie bei der Exe unversorgt ist oder vernachlässigt wird? Wenn Ihr vor Gericht das SR für Euch beansprucht, muss Euch schon klar sein, dass sich die Exe mit Leib und Seele dagegen wehren wird. Denn falls Euch der Richter das SR zusprechen sollte, müsste sie ja das Land verlassen. Dann würde das Mädchen aber auch seine Mutter verlieren.
Liebe Grüße aus Wien von einer bißchen verwirrten
Lucita
P.S. Man kann sehr wohl in Lateinamerika arbeiten und leben, kommt natürlich darauf an, welchen Lebensstandard man gewohnt ist.