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Hallo,
ich möchte zur Altersvorsorge Deines Partner noch etwas dazusenfen:
Er hat das Recht (selbst als Mangelfall) 4 % seines Jahresbruttoeinkommens für seine Altersvorsorge geltend zu machen. Um diese Summe muss dann sein Einkommen bereinigt werden und erst dann wird alles berechnet, einschließlich Kindesunterhalt.
Grüße Andrea