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Wer Kindesunterhalt zahlt, genießt Steuervorteile. Doch diese kassiert das Finanzamt rückwirkend, wenn festgestellt wird, dass der Zahler doch nicht der Vater ist - selbst wenn er jahrelang Unterhalt geleistet hat. Der ertappte "Scheinvater" kann sich dann das Geld, das er bezahlt hat, von der Mutter oder vom tatsächlichen Vater des Kindes zurückholen
Nieders. FG, 13 K332/02
[editiert: 03.12.04, 11:00 von Ingrid]