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BVerfG, Beschluss v. 29.12.2005 - 1 BvR 2076/03 - Art. 3 Abs 1,
Art. 20 Abs. 3 GG; §114 ZPO; §1603 Abs. 2 S. 1 BGB
Bei der Prüfung eines Verstoßes gegen die Erwerbsobliegenheit sind auch
persönliche Bindungen des Unterhaltspflichtigen, insbesondere das
Umgangsrecht mit seinen Kindern, sowie Kosten der Ausübung dieses
Umgangsrechts und der Umzugskosten zu berücksichtigen.