Zitat: Jade
Und man fragt sich dann auch, wielange das unentdeckt bleibt. Ganz legal isses ja nicht mehr |
Ich würde eher sagen das kann dem Verkäufer irgendwann mächtig gewaltig auf die Füße fallen, wenn ihn jemand anschwärzt. Bevor man sowas bei ebay vertreibt, sollte man lieber die Allg. Geschäftsbedingungen lesen.
ebay - Hinweis sh. hier http://pages.ebay.de/help/policies/bootlegs.html
Mit dem Verkauf verletzt er nämlich mehr als offensichtlich Urheberrechte und das kann böse teuer werden. Um nicht zu sagen, grenzt das meiner Meinung nach schon an freche Dummdreistheit. Oder wie seht ihr das? Vielleicht sollte man ihn mal glattweg über die ebay Fragemailfunktion darauf hinweisen. Vor allem erscheint die Frage bzw. seine Antwort (die wohl sehr interessant sein dürfte)dann offiziell, für alle zum lesen auf seiner ebay Angebotsseite
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Kathrin
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