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Kosovo/Albanien/Mazedonien

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ajshe74

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New PostErstellt: 13.02.10, 10:54  Betreff: Kosovo/Albanien/Mazedonien  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen

Kosovo (albanisch Kosove oder Kosova),
Provinz innerhalb der Republik Serbien, die zwischen 1946 und 1989 den Status einer autonomen Provinz hatte. Das Kosovokosovo-kosova grenzt an Albanien und die Ehemalige Jugoslawische Republik Makedonien.

Das Gebiet hat eine Fläche von 10 887 Quadratkilometern; die Einwohnerzahl betrug vor Beginn der gezielten Vertreibung von Kosovo-Albanern durch serbische Truppen Ende der neunziger Jahre etwa 1,96 Millionen. Heute spricht man von über 2 Millionen Einwohnern.

Das Kosovo besteht weitgehend von Hügel- und Bergland.
Die Flüsse Bell, Drin und Ibar fließen durch das Gebiet. Obwohl der Kosovo über bedeutende Vorkommen an Blei und Zink sowie Lignit, Chromit und Magnesit verfügt, zählte er lange Zeit zu den ärmsten Regionen Europas.
Zu den Hauptanbauprodukten im Kosovo zählen Getreide (vor allem Mais, Weizen und Gerste), Kartoffeln, Pflaumen, Weintrauben und Tabak. In den Hochländern des Kosovo werden Schafe und Rinder gezüchtet. Zu den wichtigen Produktionszweigen gehören die Herstellung von Zement und Schwefelsäure.

Die bedeutendsten Städte sind Prishtina (die Hauptstadt), Prizren und Peje.

Klima: gemäßigt kontinental mit ausgeprägten, jahreszeitlich bedingten Temperaturschwankungen (im Sommer bis 40 °C , im Winter bis unter −20 °C).

Lage: im Zentrum der Balkanhalbinsel, grenzt an Serbien, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Albanien und Montenegro

Größe: 10.877 Quadratkilometer

Hauptstadt: Prishtina/Priština, Bevölkerung zwischen 250.000 und 550.000 (keine Volkszählung seit 1981)

Bevölkerung: Einwohnerzahl: ca. 2 Millionen, davon (nach aktuellen Schätzungen der OSZE) ca. 91% Albaner, 4% Serben, 5% übrige Minderheiten (Türken, Bosniaken, Gorani, Roma, Ashkali und sog. Ägypter)

Landessprachen: Amtliche Landessprachen sind Albanisch und Serbisch. Türkisch, Bosnisch und Romani können auf kommunaler Ebene als amtliche Sprachen Anwendung finden.

Religionen: Islamische Gemeinschaft (Bevölkerungsmehrheit), Serbisch-Orthodoxe Kirche, Katholische Kirche (zur Religionszugehörigkeit sind derzeit keine aussagekräftigen Statistiken vorhanden).

Nationalfeiertag: 17.02., Tag der Unabhängigkeitserklärung Kosovos

Unabhängigkeitsdatum: Am 17.02.2008 wurde die Unabhängigkeit der Republik Kosovo proklamiert; bislang von 65 Staaten, darunter 22 Mitgliedsstaaten der EU, anerkannt.

Staatsform/Regierungsform: Republik/Parlamentarische Demokratie mit Einkammerparlament (Verfassung vom 15.06.2008)

Staatsoberhaupt: Staatspräsident Dr. Fatmir Sejdiu (LDK), gewählt für fünf Jahre (erster Amtsantritt: 10.02.2006, zweiter Amtsantritt: 09.01.2008)

Regierungschef: Premierminister Hashim Thaçi (PDK), Amtsantritt: 09.01.2008 (vierjähriges Mandat)

Außenminister: Skender Hyseni (LDK), Amtsantritt: mit Verabschiedung der Verfassung am 15.06.2008

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Ländername: Republik Albanien

Klima: an der Adriaküste mediterran, im östlichen Gebirge kontinental, besonders im Winter hohe Niederschläge (ca. 1.300 mm)

Lage: Albanien liegt am westlichen Rand der Balkanhalbinsel zwischen Montenegro und Kosovo im Norden, der EJR Mazedonien im Osten, Griechenland (Korfu) im Süden.

Landesfläche: 28.748 qkm

Hauptstadt: Tirana, geschätzt 523.150 Einwohner

Bevölkerung: 3.087.159 Einwohner

Landessprache: Albanisch (Shqip)

Religionen/Kirchen: Religionsverbot Ende 1990 aufgehoben. Bis zu 70 Prozent der Bevölkerung sind Moslems; 20 Prozent griechisch-orthodox; 10 Prozent katholisch

Nationalfeiertag: 28. und 29. November (Proklamation der Unabhängigkeit vom Osmanischen Reich 1912; Ende italienisch-deutscher Besetzung 1944).

Unabhängigkeit: 28.11.1912 ausgerufen, 29.07.1913 von den europäischen Mächten anerkannt.

Regierungsform: Parlamentarische Republik

Staatsoberhaupt: Präsident Bamir Topi, seit 24.07.2007

Regierungschef: Sali Berisha (DP) seit 11.09.2005

Außenminister: Lulzim Basha (DP) seit 30.04.2007

Parlament: Versammlung der Republik, eine Kammer, 140 Sitze, Präsidentin: Jozefina Topalli (DP) seit 03.09.2005

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Mazedonien

Ländername: Ländername laut Verfassung: Republik Mazedonien (Republika Makedonija); VN-Mitgliedschaft unter der Bezeichnung "ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien"; Deutschland verwendet im offiziellen Rahmen den bei den Vereinten Nationen üblichen Namen

Klima: Kontinental, im Sommer sehr heiß, im Winter sehr kalt und feucht

Lage: Im südlichen Zentralbalkan; Grenzen im Norden zu Serbien, im Nordwesten zu Kosovo, im Osten zu Bulgarien, im Süden zu Griechenland, im Westen zu Albanien

Landesfläche: 25.713 qkm

Hauptstadt (Einwohnerzahl): Skopje (ca. 580.000 Einwohner)

Bevölkerung: Volkszählung 2002: 2,02 Mio. Einwohner, davon ethn. Mazedonier 64.2%, Albaner 25,2%, Türken 3,9%, Roma 2,6%, Serben 1,8%, Bosniaken 0,8%, Vlachen 0,5%, andere 1,0%

Landessprachen: Mazedonisch; Albanisch; Türkisch; Romani; Serbisch; Vlachisch

Religionen, Kirchen: Mazedonisch-Orthodoxe Kirche (ca. 70% der Bevölkerung, Autokephalie seit 1967, von anderen orthodoxen Kirchen bisher nicht anerkannt); Islamische Gemeinschaft (ca. 25%); Katholische Kirche (0,5%); Methodistische Gemeinde, Jüdische Gemeinde

Nationalfeiertag: 8. September (Unabhängigkeitstag), außerdem Gedenktag 2. August (Ilinden-Aufstand gegen das Osmanische Reich 1903)

Unabhängigkeit: 08.09.1991 (Unabhängigkeits-Referendum)

Staatsform/Regierungsform: Republik/Parlamentarische Demokratie (Verfassung vom 17. November 1991; geändert aufgrund EG-Badinter-Kommission am 6. Januar 1992 und gemäß Ohrid-Rahmenabkommen am 16.11.2001)

Staatsoberhaupt: Staatspräsident Gjorge Ivanov (seit 12.05.2009), nächste Wahl Mai 2014

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Der Kanun

Als Kanun von Lekë Dukagjini oder kurz Kanun wird das über 600 Jahre alte Gewohnheitsrecht der nordalbanischen Berge bezeichnet.

Die sozialen, wirtschaftlichen und rechtlichen Beziehungen wurden ausschließlich durch das mündlich überlieferte, dabei aber erstaunlich differenzierte "Recht der Väter" geregelt, dessen tragende Elemente die Familie die Ehre und das Ehrenwort, das Gastrecht und die Blutrache waren.

Die Regionen, in denen der Kanun seine Herrschaft entfaltete, sind: das Große Bergland ganz im Norden von Albanien und die südöstlich davon gelegene Mirëdita.

Dass uns das Gewohnheitsrecht in schriftlicher Form vorliegt, ist dem Franziskanerpater Shtjefen Gje&ccdil;ov ( 1874 – 1929) zu verdanken, der die ungeschriebene Rechtsgrundsätze verschiedener nordalbanischer Stämme zusammentrug. Nach seiner Ermordung durch Serben am 14.10.1929 systematisierten andere Franziskaner das hinterlassene Material und veröffentlichten es unter "Kanuni i Lekë Dukagjinit". Das Gewohnheitsrecht "Kanuni" war in 1263 §§ in zwölf Bücher eingeteilt und 1913 als Kanun von Lekë Dukagjini veröffentlicht worden. Kanun (abgeleitet vom spätlateinischen canon) bedeutet "Regel, Norm".

Lekë Dukagjini war im fünfzehnten Jahrhundert ein Kampfgefährte des albanischen Nationalhelden Skenderberg im Kampf gegen die Türken, doch in Wirklichkeit ist er wohl nicht der Stifter des Kanun gewesen.
Das Verdienst , den Kanun zugänglich gemacht zu haben, gebührt Marie Amelie Freiin von Godin, die ihn ins Deutsche übertrug und in den Bänden 58-58 (1953 – 1955) der Zeitschrift für vergleichende Rechtswissenschaft veröffentlichte.




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[editiert: 13.02.10, 11:03 von ajshe74]

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Land & Leute
Zur Begrüßung gibt man sich die Hand. Traditionell berühren sich Männer untereinander seitlich mit den Köpfen. Anrede: Herr (Zoti) und Frau (Zonja) mit akademischen Titeln. Ausführliches, mehrfaches Fragen nach dem Wohlbefinden des Gesprächspartners und dem seiner Familienangehörigen eröffnen das Gespräch und sind bei Begegnungen und jedem Telefonat üblich. Kenntnisse des Kanun (des traditionellen Gewohnheitsrechtes) sind angesichts des Wiederauflebens alter Sitten unentbehrlich. Es ist nicht üblich, bei häuslichen Einladungen Blumen mitzubringen. Kleine Gastgeschenke hingegen, unauffällig abgegeben, werden gern akzeptiert. Bei Todesfällen wird ein Kondolenzbesuch der Bekannten erwartet. »Ja« und »nein« wird in Albanien auf besondere Weise gezeigt, und man sollte sich spontaner Gesten mit dem Kopf enthalten. »Ja«: kurzes seitliches Kopfschütteln. »Nein«: Heben des Kopfes, unterstrichen durch einen Schnalzlaut und, wenn nötig, von einer Bewegung des Zeigefingers begleitet. Jeder Versuch, sich in albanischer Sprache zu verständigen, wird mit Sympathie aufgenommen. Es wird i. Allg. legere Kleidung getragen. Rocklänge und Extravaganz der Damenmode werden nicht mehr von prüden Moralvorstellungen diktiert. Kurze Hosen bei Männern sind sowohl am Strand als auch in der Stadt akzeptabel.



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New PostErstellt: 13.02.10, 11:06  Betreff: Re: Kosovo/Albanien/Mazedonien  drucken  weiterempfehlen

Auswirkungen des Kosovo-Krieges

Seit dem Ende des Krieges Mitte 1999 sind die Konflikte zwischen Tradition und Moderne noch deutlicher zu Tage getreten. Zumindest in städtischen Gebieten wurde an bisherigen Grundfesten patriarchalischer Traditionen gerüttelt, einige traditionelle Tabus wurden zu-nehmend gebrochen. Die Generationenkonflikte verstärken sich tendenziell. Zudem sind als Folge des Krieges verschiedene Frauengruppen 'neu' entstanden und ebenso findet über bisher weitgehend tabuisierte Aspekte der Frauenfrage wie Vergewaltigungen oder häusliche Gewalt zunehmend ein öffentlicher Diskurs statt. Ebenso hat die Zahl der (Kriegs-)Witwen sowie der allein stehenden und/oder allein erziehenden Frauen zugenommen. Das Spektrum möglicher Fallkonstellationen ist breiter geworden.

Gemäss verschiedenen Quellen ist je-doch oftmals davon auszugehen, dass weiterhin Lösungen im familiären Kontext gesucht werden, auch wenn dies vordergründig verneint wird oder der Tradition zu widersprechen scheint.



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New PostErstellt: 13.02.10, 11:07  Betreff: Re: Kosovo/Albanien/Mazedonien  drucken  weiterempfehlen

(Kriegs-)Witwen in schwieriger Situation

Die Lage von verwitweten Frauen kann unter Umständen sehr schwierig sein. Die Ehetraditi-onen bestimmen auch das Leben der Ehefrau nach dem Tod des Gatten. Da eine Frau mit der Heirat in die Familie des Ehemannes wechselt, ist die ursprüngliche Familie nach dessen Tod nur selten bereit, sich intensiv um sie zu kümmern und/oder sie wieder bei sich aufzu-nehmen. Ebenso wenig kümmern sich in aller Regel verheiratete Töchter um ihre verwitwete Mutter.

Kinder gehören der Familie des Ehemannes. Wenn – in Einzelfällen – eine Frau zu ihrer ur-sprünglichen Familie zurückkehrt, muss sie die Kinder in aller Regel zurücklassen. Für eine Witwe und ihre Kinder sind in erster Linie ihre Söhne zuständig, an erster Stelle der jüngste Sohn. Wenn Söhne vorhanden sind, welche die Verantwortung nicht übernehmen können oder wollen, sinkt auch die Bereitschaft von Verwandten des Mannes, für eine Witwe zu sor-gen. Sind tatsächlich keine Söhne vorhanden oder diese können die Aufgabe nicht wahr-nehmen, geht die Verpflichtung der Reihe nach an ihren Schwiegervater, die Brüder ihres Mannes, deren Söhne und schliesslich an Cousins des Mannes über. Schwiegervater und Schwager sind meistens tatsächlich bereit, die Verantwortung zu übernehmen, hingegen entferntere Verwandte des Mannes – wenn überhaupt – meist nur in geringerem Ausmass. Dieses traditionelle Modell kann im Alltag zu Konflikten führen, denn obwohl die Aufnahme-pflicht den männlichen Familienmitgliedern obliegt, hat die Witwe im Alltag auch oft mit den Frauen des Hauses zu tun. Dies auch und gerade dann, wenn sie älter und pflegebedürftig ist. In diesen Fällen können die Frauen einer längerfristigen Aufnahme ebenso feindselig Es ist also durchaus möglich, dass eine Witwe in der Her-kunftsfamilie des (verstorbenen) Ehemannes faktisch rechtlos ist, schikaniert und kaum mehr als widerwillig geduldet wird. Es sind jedoch auch Fälle bekannt geworden, wo die Eltern von Witwen (Ehemann verschwunden) auf eine Neuvermählung drängten und dadurch auch die Familie der Männer ihrer Schwiegertöchter und Enkelkinder beraubten.

Allein über ihr Leben bestimmen kann eine Witwe allenfalls dann, wenn sie über eigene finanzielle Mittel, beispielsweise eine aus dem Ausland stammende, im regionalen Kontext vergleichsweise hohe (Witwen-)Rente oder andere Formen von Einkommen oder Besitztü-mern verfügt.

gegenüberstehen wie die Männer.




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ajshe74

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New PostErstellt: 13.02.10, 11:12  Betreff: Re: Kosovo/Albanien/Mazedonien  drucken  weiterempfehlen

Haus- und Bodenbesitz ist von der Tradition her gesehen eine Angelegenheit männlicher Familienmitglieder. Dieser Besitz wird, wann immer möglich, in der Familie (des Mannes) behalten und geht nicht an eine eingeheiratete Frau respektive deren Familie über. In der kosovo-albanischen Familie oder Grossfamilie gehen anfangs alle Einnahmen in eine ge-meinsame Kasse. Je nach wirtschaftlicher Situation kommt aber irgendwann der Zeitpunkt, wo verheiratete Söhne in ein eigenes Haus einziehen, und gleichzeitig wird in der Regel der Grundbesitz zwischen Vater und Söhnen beziehungsweise Brüdern aufgeteilt und die ge-meinsame Kasse aufgelöst (Trennung). Nach erfolgter Trennung, einer Art Erbteilung, sinkt die Bereitschaft zur Übernahme der Verantwortung für eine Witwe stark.

 'Falsche' Witwen

Es ist auch denkbar, dass es sich bei Witwen lediglich um angebliche Witwen handelt und dass deren Ehemänner – im vollen Einverständnis mit der Frau – im Ausland Zweck- oder Scheinehen eingegangen sind.

 Allein stehende und allein erziehende Frauen

Die schwere der Situation von allein stehenden Frauen hängt nicht zuletzt von ihrem Zi-vilstand ab: Verheiratet, geschieden mit oder ohne Kind, ledig mit oder ohne Kind. Wenn eine geschiedene oder allein stehende Frau über ihr Leben selber bestimmen möchte, so hat sie dazu dann gute Chancen, wenn sie über ein eigenes Haus und ein irgendwie geartetes, eigenes Einkommen verfügt. Es gibt keine Institutionen, die sich um allein stehende Frauen kümmern.

Generell gehen jedoch verschiedene Quellen davon aus, dass die engere oder weitere Familie – entgegen gemeinhin vorgegebener Traditionen – dann doch bereit ist, Frauen und ihr(e) Kind(er) zu unterstützen.

 Beschäftigungsaussichten von Umständen abhängig

Die Beschäftigungsaussichten für Frauen mit Kindern oder ein beruflicher Wiedereinstieg sind sehr ungewiss. Sie hängen vom Wohnort, den anfallenden familiären (Betreuungs-)Pflichten, der beruflichen Ausbildung, der Berufserfahrung und einem allenfalls vorliegenden sozialen Beziehungsnetz ab. Dieses kann selbst für die Vergabe kleinerer Auftragsarbeiten wichtig sein. Selbst wenn eine Berufsausbildung vorhanden ist, können die Chancen man-gels Jobangeboten gering sein. Eine Frau ohne jegliche familiäre Unterstützung hat erhebli-che Probleme ihre Existenz zu sichern.

Hingegen können berufstätige Frauen selbst in länd-lichen Regionen ohne Mann zurechtkommen.

 Sozialhilfe reicht äusserst knapp

Die bisherigen Strukturen der sozialen Wohlfahrt können mit der grossen Anzahl an Bedürf-tigen nicht Schritt halten. Die Richtlinien für die Vergabe von Sozialhilfe werden vielfach – aufgrund des knappen allgemeinen Kosovo-Budgets – relativ restriktiv ausgelegt. Die Aus-richtung von Sozialhilfe muss unter Umständen aufwändig erkämpft werden, was nicht allen Frauen zum vorneherein gegeben ist. Die Höhe der ausgerichteten Sozialhilfe ist abhängig

(Im Krieg) Vergewaltigte Frauen schweigen

Während des Kosovo-Krieges vergewaltigten serbische Militärs Tausende kosovo-albanische Frauen und Mädchen. Über das, was den Frauen an sexualisierter Gewalt ange-tan wurde, drang nur relativ wenig nach aussen. Hilfsorganisationen schätzen, dass zwi-schen Februar 1998 und Juni 1999 ungefähr 15'000 Frauen und Mädchen vergewaltigt wur-den. Auch sieben Jahre später sind die seelischen Wunden der Frauen kaum verheilt. Dass es Vergewaltigungen gegeben hat, ist in der Bevölkerung zwar als kollektives Wissen vor-handen, es wird jedoch oftmals nicht offen darüber gesprochen. In der kosovo-albanischen Gesellschaft ist das Thema Vergewaltigung weitgehend Tabu, selbst der verstorbene Präsi-dent Rugova leugnete die Kriegsvergewaltigungen. Die Frauen ziehen es daher oftmals vor zu schweigen, denn sonst würden sie Schande über ihre Familie bringen, wären gesell-schaftlich stigmatisiert und würden ausgegrenzt.

Hilfe leisten können Beraterinnen von

Medica Kosova, die sich um finanzielle wie materielle Fragen (Feuerholz, Kleidung, Essen), aber auch um die Durchsetzung des Anspruchs auf Sozialhilfe kümmern.2

 Lesbische Frauen gesellschaftlich isoliert

Die Präsidentin des Kosova Women's Network (KWN) Igballe Rogova ist die einzige beken-nende lesbische Frau im Kosovo, welche ihr Coming-Out bereits vor ca. 15 Jahren in Ser-bien hatte und seither mit ihrer Partnerin zusammenlebt. Aufgrund der danach erfolgten Presseberichterstattung hatte sie mit Kritik, Verachtung und Drohungen zu leben. Nur dank der Unterstützung ihrer Familie verblieb sie weiterhin im Kosovo. Die anhaltende Unterstüt-zung durch die Familie nach einem freiwillig oder auch unfreiwillig erfolgten Coming-Out ist ein zentrales Element, denn Homosexualität wird als Unehre für den gesamten Familienver-band empfunden. Die betroffene Person ist oft Opfer doppelter Ausgrenzung, sowohl durch die Familie als auch durch die Gesellschaft. Gerade in ländlichen Gebieten können die be-troffenen Personen gezwungen sein, auf ihre sexuelle Orientierung zu 'verzichten' oder weg-zugehen.

 Häusliche Gewalt wird bekannt

Das Tabu der häuslichen Gewalt wurde in den letzten Jahren aufgelockert und auch dank Frauenorganisationen einer weiteren Öffentlichkeit bekannt. Die kosovo-albanische Gesell-schaft ist zunehmend bereit, sich dem Problem zu stellen und Frauen zu unterstützen, statt sie zu stigmatisieren und auszugrenzen.

3 Zwei Drittel der Kosovo-Albanerinnen sind gemäss Schätzungen von Frauenorganisationen Opfer von Formen familiärer Gewalt. Auch wenn diesbezüglich keine offiziellen Statistiken bestehen, ist davon auszugehen, dass es sich da-bei um ein weit verbreitetes Problem handelt. Gewalt kann jedoch nicht nur von Ehemännern oder anderen männlichen Haushaltsmitgliedern ausgehen, oft treiben die eigene Mutter oder die Schwiegermutter den Ehemann zu Gewalt an seiner Frau an.

 Häusliche Gewalt wird angezeigt – Frauen bei der Polizei

Traditionell ist es unüblich, Aussenstehende in familiäre Angelegenheiten einzubeziehen und damit die Autorität des (Ehe-)Mannes zu untergraben. Dennoch unterstützen Frauenorgani-sationen von Gewalt betroffene Frauen dabei, Übergriffe der Polizei und den Behörden zur Kenntnis zu bringen.

Sowohl bei der Polizei wie der Justiz wird möglicherweise kein ausreichender Schutz ge-währleistet, denn die individuelle Sensibilisierung kann trotz gewissen Fortschritten weiterhin mangelhaft sein. Daher zeigen viele Frauen ihre Männer nicht an, weil sie unterstellen, dass ihnen auch Polizei und Gericht nicht wirklich helfen können oder wollen.

In jedem Fall be-steht dann jedoch noch die Möglichkeit an internationale Polizeiangehörige zu gelangen. Auch im Fall erfolgter Anzeigen und abgeschlossener Gerichtsverfahren ist es im Einzelfall denkbar, dass weder die beauftragten regionalen Sozialdienste noch die Polizei im Stande sind, Rechte von Frauen im Alltag auch durchzusetzen. Gerade in ländlichen Gebieten kön-nen einzelne Männer/Familien so gewalttätig sein, dass sich selbst die lokale Polizei nicht vor Ort wagen will und die Durchsetzung von Gerichtsentscheiden nicht gewährleistet ist. Die Angst vor Vergeltung ist daher bei allen Beteiligten oft grösser als die Bereitschaft, sich für Gerechtigkeit einzusetzen.

 Häusliche Gewalt – Strafen eher gering

Die Höchststrafe für Vergehen im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt beträgt 50 Tage Haft. Die gesetzlichen Bestimmungen, welche Frauen ausdrücklich vor familiärer Gewalt als einer schweren Form vor Misshandlung schützen, sind somit nicht sehr weitgehend. Weiter-hin wird von offizieller Seite Gewalt in der Familie gerne als 'Privatangelegenheit' betrachtet, welche ein Einschreiten des Staates nicht nötig macht. Gerade bei Anzeigen und Verfahren betreffend häuslicher Gewalt sind Vertuschen, unter Druck setzen bis hin zu einer Fälschung von Aussagen nicht ungewöhnlich.

 Frauenorganisationen helfen

E

s bestehen zahlreiche lokale Frauenorganisationen. Viele dieser Organisationen gründeten sich offiziell erst während oder kurz nach dem Krieg, um mit verschiedenen Projekten die Position von Mädchen und Frauen zu stärken.5 Ein Zusammenschluss mehrerer Frauenor-ganisationen ist das von Igballe Rogova präsidierte KWN. Die 1993 gegründete Frauenorga-nisation 'Zentrum zum Schutz von Frauen und Kindern' (CPWC) mit Hauptsitz in Pristina und neuen Regionalbüros in Gjakove/Dakovica, Kosovska Mitovica, Peje/Pec, Suhareke/Suva Reka, Decan, Kacanik, Malisheve/Malisevo, Rahovec/Orahovac und Skenderaj/Srbica ver-fügt über Möglichkeiten, von Gewalt bedrohte Frauen temporär aufzunehmen.6 Jedes dieser Büros verfügt über eine Hotline und gewährt neben Schutz und Unterkunft auch Rechtsbei-stand und nimmt Kontakte zu Behörden wahr (Kontakte, Institutionen und Strukturen siehe Anhang).

 Das Frauenhaus von Gjakove/Dakovica

Das Frauenhaus von Gjakove/Dakovica ist das einzige im Kosovo. Das Haus kann bis zu 20 Frauen (und Kinder) aufnehmen. Eigentlich können die Frauen dort lediglich für sechs Mona-te bleiben. Da viele der Frauen nicht wissen, wohin sie gehen sollen, behält die Verwalterin die Frauen vereinzelt auch bis zu zwei Jahren.

7 Das Frauenhaus sucht auch aktiv nach Lö-sungen und versucht im Rahmen seiner Möglichkeiten auch zwischen den betroffenen Fami-lien zu vermitteln. Letztlich ist es auch im Kosovo so, dass eine Aufnahme in einem Frauen-haus grundsätzlich eine temporäre Lösung darstellt. Auch in diesen Fällen kommt es dann zu Lösungen im Rahmen des engeren oder weiteren Familienverbandes.

Von 6'953 ausgebildeten Polizeiangehörigen des Kosovo Police Service (KPS) sind 15 Prozent Frauen. Ebenso sind alle ethnischen Gruppen vertreten.

von der Anzahl der Familienmitglieder. Oftmals reicht sie jedoch nur äusserst knapp für die täglichen Bedürfnisse. So erhält beispielsweise eine Frau mit zwei Kindern unter zehn Jah-ren ca. 55€ im Monat. Wenn ein Kind behindert ist, wird ein unbedeutend höherer Betrag ausbezahlt, ca. 65€ monatlich.




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New PostErstellt: 13.02.10, 11:21  Betreff: Re: Kosovo/Albanien/Mazedonien  drucken  weiterempfehlen

Albaner in Mazedonien

Am 2. August 1944 wurde der erste makedonische Staat (im Rahmen der jugoslawischen Föderation) geschaffen. Auf der entsprechenden Sitzung des Antifaschistischen Rats der nationalen Befreiung Makedoniens (ASNOM) wurden zahlreiche Beschlüsse gefasst, unter denen die Deklaration der Grundrechte der Bürger Makedoniens der wichtigste war. Bereits im ersten Absatz dieses Beschlusses heißt es, dass alle Bürger der Republik Makedoniens vor dem Gesetz gleich und gleichberechtigt sind, ohne Ansehen ihrer Nationalität, Rasse oder Religion. Von daher ergaben sich alle politischen, ökonomischen und kulturellen Rechte, die Freiheit des Bekenntnisses, des Worts, der Publikation, des Versammelns etc. Dieser Katalog der Freiheiten wurde später in allen Verfassungen Makedoniens wiederholt, entsprechend den Vorgaben der Föderation von Tito-Jugoslawien, die die „brüderliche Eintracht“ unter den jugoslawischen Völkern und Volksgruppen in den Mittelpunkt stellte. Auch die Verfassung des souveränen Makedoniens von 1991 gab den Minderheiten und Volksgruppen die volle Gleichberechtigung.

Von den „Skipetaren“ zu den Albanern

Bis in die frühen 1960-er Jahre wurden die Albaner in Makedonien nur als „Skipetaren“ bezeichnet, erst 1963 bestanden die Albaner darauf, „Albaner“ genannt zu werden. Diese neue Terminologie fand auch in Dokumente und Gesetze Eingang und wurde so für uns Historiker ebenfalls obligatorisch. Generell aber waren Makedonien und Jugoslawien eine osteuropäische Ausnahme, weil nur hier den ethnischen Minderheiten Rechte und Freiheiten nach europäischen und internationalen Standards eingeräumt wurden, wie es sie in keinem balkanischen Nachbarland gab. Dennoch war die gesamte Periode seit 1944 angefüllt mit zahlreichen Exzessen und Erschütterungen in den interethnischen Beziehungen. Das betraf vor allem die albanische Minderheit, die von der Indoktrination für ein „Groß-Albanien“ durchdrungen war und zu keiner Zeit den Staat akzeptierte, in dem sie lebte, und seiner Rechtsordnung stets die groß-albanische Idee entgegensetzte, natürlich auf immer neue Weise.

Es gab also höchst unterschiedliche Auffassungen von einer „Lösung der nationalen Frage“. Auch eine größere Gruppe makedonischer Intellektueller meinte, dass die makedonische nationale Frage nicht zur Gänze in Jugoslawien gelöst sei, weil die Makedonen während des Zweiten Weltkriegs für die Wiedervereinigung ihres (1912 zwischen Griechenland, Serbien und Bulgarien) geteilten Vaterlands gekämpft hatten, dass also die makedonische Frage durch die Bildung eine vereinten Makedoniens gelöst werden müsste – entweder in einer jugoslawischen Föderation oder in einer Balkan-Föderation oder in Form eines selbständigen Staates. Leider hat der harte jugoslawische Kern um Tito diese makedonischen Strömungen und Tendenzen sehr rasch ausgemerzt, übrig blieb allein die jugoslawische Lösung der makedonischen Frage, die auch von den West-Alliierten akzeptiert worden war.

Unter dem Einfluss der „Ballisti“ begann der Kampf für Groß-Albanien

 
 

Eine zweite Gruppe, die eine andere Lösung nationaler Fragen verlangte, war die albanische Minderheit, in der noch der Einfluss albanischer Nationalisten aus Kriegszeiten, der sog. Ballisti, sehr stark war. Damals begann der Kampf für ein Groß-Albanien, der eigentlich bis zur Gegenwart fortdauert.

Die dritte Gruppe waren die Reste der serbischen Extremisten, die sich nicht mit dem neuen Status Makedoniens, der Anerkennung des makedonischen Volks etc. abfinden konnten, weil für sie Makedonien immer noch „Süd-Serbien“ und die Makedonen „Süd-Serben“ waren. In ähnlicher Weise wurde die Restitution der Makedonischen Orthodoxen Kirche aufgefasst, die Ernennung makedonischer Geistlicher, die Verwendung der makedonischen Sprache im Gottesdienst.

Die „Katschatsi“ raubten und mordeten seit dem 14. Jahrhundert

Eine besonders neuralgische Frage waren in jenen Anfangsjahren die langwährenden und schweren Drangsale, denen die Makedonen durch albanische Banden, sog. Katschatsi, ausgesetzt gewesen waren. Diese hatten während der gesamten osmanischen Fremdherrschaft in Makedonien, also vom späten 14.  bis zum frühen 20. Jahrhundert, geraubt, gemordet, gestohlen und gebrandschatzt. Während des Zweiten Weltkriegs hatten die Italiener West-Makedonien ihrem faschistischen Satellitenstaat „Groß-Albanien“ zugeschlagen, was für die Bevölkerung Raub, Mord und Vertreibung bedeutete – ähnlich dem, das sich hier 2001/02 ereignete.

Im Weltkrieg waren hier Albaner aus dem Kosovo angesiedelt worden, deren Bandenterror noch Jahre nach Kriegsende Furcht und Schrecken verbreitete, bis er mit Waffengewalt beseitigt wurde. Alle diese Dinge machten es natürlich sehr schwer, Titos „brüderliche Eintracht“ in den interethnischen Beziehungen in Makedonien durchzusetzen.

Eine ganz praktische Frage war die Kollision der Durchsetzung normaler staatlicher Rechtsnormen mit dem patriarchalischen Gewohnheitsrecht der extrem abgeschlossenen muslimischen Volksgruppen, insbesondere der Albaner. Hierbei waren wechselseitige Feindseligkeit und Misstrauen unvermeidlich. Was immer der Staat durchsetzen wollte, wurde von den Albanern als „Repression“ abgelehnt. Das hat 1944 begonnen und dauert bis zur Gegenwart – der Widerstand gegen staatliches Recht, Modernisierung, Emanzipation, gegen den Rechtsstaat überhaupt in diesen Regionen.

Lassen Sie mich das an einigen konkreten Beispielen aufzeigen. Bereits die ersten Wirtschaftsmaßnahmen des Staates – Enteignung, Nationalisierung, Landreform – brachten ihn in einen Gegensatz zu den ethnischen Minderheiten, obwohl sie alle Bürger gleichermaßen betrafen. Am heftigsten waren die Türken davon betroffen, die noch aus osmanischen Zeiten her über Landbesitz, Privatbetriebe, Werkstätten etc. verfügten. Mit ihrer massenhaften Emigration aus Makedonien fiel dieser Widerstand in sich zusammen.

Der Versuch der Frauenemanzipation brachte die Männer auf die Barrikaden

 
 

Anders war es mit den staatlichen Maßnahmen zur Emanzipierung der Frauen, die auf die heftigste Ablehnung seitens muslimischer Männer stießen. Jeder Versuch des Staates, den Frauen Menschenrechte zu vermitteln, wurde von diesen ethnischen Gruppen als „Repression“ gegen sie empfunden.

Im Grunde besteht dieses Problem immer noch, und aus ihm erwuchs ein grundlegender Entwicklungszwiespalt zwischen Makedonen und Albanern, der sich im Konflikt 2001/02 entlud. Alle Disharmonien zwischen Makedonen und gewissen ethnischen Minderheiten lassen sich auf die verhinderte Emanzipation der Frauen zurückführen. Das ging soweit, dass es zu Konflikten zwischen Albanern und Staatsmacht um die Frage des Verkaufs und Kaufs von Frauen kam – Bräuche, die leider bis heute noch nicht ausgemerzt sind, obwohl darüber so gut wie nie gesprochen wird. Und heute werden sie gezielt zur Albanisierung muslimischer Albaner eingesetzt, die in West-Makedonien an den Grenzen zum Kosovo und zu Albanien leben. Junge makedonische Ethnologen haben dort Untersuchungen angestellt und wissen von Fällen zu berichten, wo sich Makedonen mit gewissen körperlichen Mängeln „billige“ Frauen aus Albanien, die kein Wort Makedonisch sprachen, für 1.500 D-Mark kauften, während in Makedonien ausgebildete Albanerinnen 30.000 und mehr D-Mark kosteten. Die aus solchen Ehen stammenden Kinder sprechen albanisch und schon die nächste Generation ist völlig albanisiert.

Ein ähnlicher Konflikt zwischen Rechtsstaat und gentilem Gewohnheitsrecht entwickelt sich um die Sitte, Mädchen ab dem zehnten Lebensjahr im Haus einzusperren. Laut Gesetz besteht eine achtjährige Schulpflicht. Albanische Mädchen aus dörflichen Regionen – in den Städten ist die Emanzipation etwas weiter fortgeschritten – werden in großer Zahl zwangsweise daran gehindert, die gesetzlich vorgeschriebene Schulpflicht zu absolvieren. Wenn der Staat darauf besteht, dass seine Vorschriften erfüllt werden, dann werden augenblicklich Klagen über „antialbanische Repressalien“ laut.

Der Religionsunterricht wurde massiv missbraucht

Auch die Frage des Religionsunterrichts hat die interethnischen Verhältnisse vergiftet. Das alte kommunistische Regime empfand eine prinzipielle Gegnerschaft gegen Religion, protegierte aber die Schaffung offizieller Kirchen, weil es diese leicht kontrollieren konnte. Da die Albaner, wie auch andere Muslime, sehr hartnäckig auf ihrem Glauben bestanden, erlaubte der Staat bereits in den 1950-er Jahren einen Religionsunterricht für die muslimische Bevölkerung (nicht aber für die christliche). So startete 1959 der Religionsunterricht für muslimische Kinder. Dieser Unterricht wurde massiv missbraucht: Man brachte den Kindern eine fundamentalistische Lehre bei, die nicht zu ihrem Alter passte und nichts zu ihrer Entwicklung als gesunde, freie Bürger beitrug. Der Unterricht wurde außerdem so organisiert, dass er zu Lasten des normalen Schulunterrichts verlief – die Imame untersagten den Kindern einfach, die Schule zu besuchen. Die religiöse Unterweisung indoktrinierte die Kinder im Geistes eines Hasses gegen „Andersgläubige“, wodurch eine Spaltung der Gesellschaft auf religiöser Grundlage entstand.

Am häufigsten und massivsten prallten Staat und albanische Minderheit bei der Frage illegaler Bauten aufeinander. Bereits nach den Balkankriegen 1912/13 begann eine illegale Immigration von Kosovo-Albanern nach Makedonien, die bis auf den heutigen Tag anhält. Wie viele Menschen sie umfasst, wissen wir nicht, aber wir sehen ganze Dörfer, die früher drei Häuser hatten, heute aber 300, alle ohne Genehmigung und in aller Regel ohne Berücksichtigung staatlicher Bebauungspläne errichtet. Wenn der Staat einschreiten wollte, griffen die Albaner oft zu den Waffen und klagten immer, sie würden „vertrieben“, nur weil sie Albaner seien – und irgendwann ließen die Behörden die Finger davon, weil sie Unruhen fürchteten. Dass die Makedonen sich darüber ärgerten und alles andere als Zuneigung zur albanischen Minderheit empfanden, kümmerte sie kaum.

Flaggendemonstrationen für Groß-Albanien

 
 

Bereits 1968 gab es in Tetovo und Gostivar, den zwei westmakedonischen Städten mit hohem albanischen Bevölkerungsanteil, die sog. Flaggen-Demonstrationen, d.h. die Albaner verlangten, dass ihnen das Hissen ihrer „Nationalflagge“ erlaubt würde. Diese Flagge ist aber die Flagge eines anderen Staates, eben Albaniens, und so wurde dieses Ansinnen allgemein als Versuch aufgefasst, West-Makedonien an Albanien anzuschließen, was natürlich die interethnischen Beziehungen weiter belastete. Im Grunde hätten die Albaner diese Flagge längst hissen können, die Verfassung erlaubte es ihnen, sofern sie diese zusammen mit der makedonischen Flagge zeigten. Aber der exklusive Kult um die albanische Flagge und die separatistischen Parolen ließen neue Feindseligkeit gegen Albaner aufkommen, die einmal mehr den Verdacht nährten, ihnen ginge es allein um ihr Groß-Albanien, eventuell über die Vorstufe eines Groß-Kosovo. Jahre später formierten sich albanische Parteien, die ständig die albanische Flagge schwenkten, jedoch niemals die makedonische, und wenn etwas dagegen gesagt wurde, erklang sofort wieder die Klage über „antialbanische Repressalien“.

In dieselbe Kerbe schlugen auch Forderungen der albanischen Parteien, in Schulen für islamische Makedonen Türkisch oder Albanisch als Unterrichtssprachen einzuführen – scheinbar ein unsinniges Verlangen, da die Kinder reinstes Makedonisch als Muttersprache sprachen, aber ein durchsichtiger Versuch, diese Kinder und ihre Familien auf die ethnische Albanerseite zu ziehen. Das geschah im Rahmen einer erneut aufgeflammten, von gewissen Organisationen und ihren Sprechern aggressiv vorgetragenen Propaganda für Groß-Albanien. Dahinter stand der Plan, zuerst in West-Makedonien die demographische Mehrheit zu erlangen, dann eine Föderalisierung Makedoniens durchzusetzen und am Ende den Anschluss der Region an Albanien zu realisieren. Dazu übte man stärksten Druck auf die gesamte islamische Gemeinschaft Makedoniens aus, sich auf albanisch-nationaler Basis neu zu formieren. Um das leichter zu erreichen, haben albanische Gemeindebehörden die Eröffnung neuer Schulen behindert, sofern in diesen nicht Albanisch als Unterrichtssprache dienen sollte – auch für islamische Makedonen, Türken, Roma und andere. Albanische Lehrer änderten in ihren Schulen einfach die Vornamen ihrer Schüler, um sie leichter als Albaner ausgeben zu können.

Das Unbehagen gegen eine „strategisch eingesetzte“ Geburtenrate

Die Frage, die mehr als andere ökonomische und soziale Probleme schuf und Abneigung weckte, war die Geburtenrate bei Albanern – 22,3 Promille Natalität („Geburtlichkeit“ im Ggs. zu „Mortalität“) gegenüber vier Promille bei Makedonen. Es entstand der Eindruck, albanische Frauen würden zu einem besonderen „Kriegsbeitrag“ gezwungen: daheim zu bleiben, verhüllt zu sein und möglichst viele Kinder zu gebären, die dann neue Kämpfer für die „albanische Sache“ wären. Hohe Kinderzahlen würden auch internationale Vertreter beeindrucken, wie es im benachbarten Kosovo ja vorgemacht worden war. Mit anderen Worten: es entstand das unbehagliche Gefühl, die natürliche Natalität würde im Sinne einer „vorgeplanten Strategie“ weiter gesteigert. Das war der Eindruck, den Albaner seit 1944 ihren makedonischen Nachbarn vermittelten und den sie durch eine besondere Form von „ethnischer Säuberung“ verstärkten: Erst kauften sie sich für enormes Geld in den schönsten Teilen makedonischer Dörfer und Städte ein, dann übten sie Druck und Gewalt auf ihre slavischen Nachbarn aus, bis ihnen die Stadt oder das ganze Dorf gehörten.

Ich habe selber Umfragen unter älteren Albanern gemacht und weiß, wie viele von ihnen im Krieg von Makedonen vor den aggressiven albanischen Ballisti gerettet worden sind. Die seit Generationen in Makedonien ansässigen Albaner sind nicht das große Problem. Dieses schaffen vor allem die Neuankömmlinge aus dem Kosovo. Sie sind die Propagandisten eines extremem Nationalismus, voller Hass auf Slaven und entschlossen zur Zerstörung Makedoniens sind. Die interethnische Unverträglichkeit ist in erster Linie von Kosovaren geschürt und verbreitet worden.

Die Gegensätze in der multikulturellen Gesellschaft vertiefen sich immer weiter

Seit 1944 und speziell nach der Unabhängigkeit Makedoniens haben sich gerade albanische Lehrer bemüht, ihren Schülern die Köpfe mit Geschichtsmythen vollzustopfen – dass Albaner das älteste Volks auf dem Balkan seien, direkte Nachfahren der illyrischen Ureinwohner, die größte und ruhmreichste Geschichte besäßen, ein Recht auf den ganzen Balkan hätten etc. Ähnliches hat es bei allen Balkanvölkern gegeben, die ihre Bedeutungslosigkeit in der Gegenwart durch Erfindungen einer großen historischen Bedeutung zu kompensieren trachteten, aber nur von Albanern wurde es mit aggressiven Territorialansprüchen verbunden. Sie formulierten das Ziel eines Groß-Albaniens, das man erkämpfen und ethnisch säubern müsse. Das geschah in enger Verbindung mit dem kommunistischen Albanien des Diktators Enver Hoxha, das von den Albanern in Jugoslawien als Reich des sozialen Friedens und der ethnischen Harmonie idealisiert wurde, obwohl die ganze Welt wusste, wie dieses Land in Wirklichkeit war.

Wir stehen heute vor der Situation, dass unsere multikulturelle Gesellschaft in Wahrheit die Gegensätze immer mehr vertieft: zwischen makedonischer Modernisierung und Entwicklung und albanischem Gewohnheitsrecht, das zu Isolation, Ghettoisierung und Rückständigkeit führt. Dadurch entstanden und entstehen Barrieren, die keine echte Multikulturalität aufkommen ließen. Auf beiden Seiten wuchern Vorurteile und Misstrauen, die die Gesellschaft separieren, in der interethnische Toleranz schwindet. Der demographische Druck aus den albanischen Siedlungsgebieten in West-Makedonien geht gezielt ostwärts, da ständig neuer Lebensraum für zahllose junge Albanerfamilien gesucht wird. Dieser kann nur gefunden werden, indem man Makedonen aus ihren traditionellen Lebensgebieten hinausdrängt.

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AUS DER HISTORIE

Ein sozialdemokratisches Urteil über Albaner von 1914

Der deutsche Publizist und sozialdemokratische Reichstagsabgeordnete Hermann Wendel (1884-1936) war ohne Zweifel der beste Balkankenner, den Westeuropa je besaß. Seine zahlreichen Bücher und ungezählten Aufsätze sind bis heute eine unverzichtbare Lektüre. Der heutige Leser kann nur staunen, wie viele Vorkenntnisse Wendel bei seinen damaligen Lesern voraussetzen durfte. Zudem war vor 90 Jahren die unselige political correctnes noch nicht erfunden – und Wendel hätte sie auch nie erfinden können. Dieser Sozialdemokrat schrieb ungeschminkt, wie er dachte und wie er verstanden werden wollte.

Am 13. Februar 1914 veröffentlichte er in der SPD-Zeitschrift „Die Neue Zeit“ den Aufsatz „Mazedonischer Salat“, in dem sich einige Urteile über Albaner finden, die in ihrer ungeschminkten Direktheit und analytischen Schärfe zeitlos gültig sind – nicht zuletzt mit Blick auf jüngste Entwicklungen im Kosovo:

„Sich für die ‚Freiheit’ der Albaner zu erhitzen, hat die westeuropäische Arbeiterklasse keinen Anlaß. Denn diese angeblichen Nachkommen der alten Illyrer sind ein konterrevolutionäres Volk, wie es im Buche steht. Wie seit jeher die Albaner für den sultanischen Despotismus die zuverlässigsten Leibtruppen abgaben, wie stets und stets die Albaner von den osmanischen Herren gegen die slawischen Untertanen in Mazedonien mordend und sengend vorgeschickt wurden, so brechen sich auch jetzt die Wogen der bürgerlichen Revolution an den starren Felswänden Albaniens. Als die Großmächte Albanien dem Rahmen der Balkanstaaten entzogen und in das Fastnachtsgewand dieser lächerlichen ‚Selbständigkeit’ steckten, retteten sie ihm gleichzeitig seinen feudalen Charakter, durch den es nicht nur von den hoch entwickelten Ländern Westeuropas, sondern auch von Serbien, Bulgarien und Griechenland um eines vollen Jahrtausends Entwicklungsspanne getrennt ist. Diese ‚Regierung’, deren Machtbezirk in ihren besten Tagen nicht weiter reichte als die Tragweite der Karabiner der internationalen Gendarmerie, war ein Schwarm ‚intellektueller’ Lumpazivagabundi. Die Stämme Nordalbaniens sind in Stammespartikularismus versteinert und zerfleischen sich in Stammesfehden. In jedem Falle wird jeder Schrittbreit, den die Zivilisation den dreiviertelwilden Indianern Europas abringt, mit Blut und mit Wirren erkauft sein. Hier glimmt die Lunte dicht bei einem Pulverfaß.“ 




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Traue nie den leuchtenden Augen eines Mannes-es könnte die Sonne sein, die durch sein hohles Hirn scheint...
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