Reimund
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Erstellt: 29.05.06, 11:55 Betreff: Re: Krankengeld
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Hallo Heinz.R,
ich habe eine deutliche LV- Funktionsstörung (EF35%), wobei die %-Zahl nicht ausschlaggebend ist. Mein Kardiologe sagt, dass man bei herzkranken Patienten unterscheidet zwischen deutlicher,mittelgradiger und geringgradiger LV- Funktionsstörung. Ich mit einer deutlichen LV -Funktionsstörung darf als Krankenpfleger mit 46 Jahren zurzeit leider nicht arbeiten. Erst wenn sich das Herz soweit erholt hat, dass man von einer mittelgradigen LV- Störung sprechen kann darf ich wieder für einige Stunden irgendwelche leichten Arbeiten in meinem Beruf ausüben. Welche das sein könnten weiß ich jetzt nicht, aber soweit ist es bei mir leider auch noch lange nicht. Zuberücksichtigen sind dabei noch die Begleiterkrankungen. Diese sind mit Auftreten von Rechtsherzkammerflimmern und Träger eines Defi´s bei mir vorhanden. Wie ich lese sind diese ebenfalls bei Dir genügend vorhanden.
Mein Rat deshalb Deinem Kardiologen deutlich zu sagen was momentan gespielt wird. Wenn er das bestätigt was Du hier angibst dürfte es kein Problem sein die MdK -Ärztin zu überzeugen. Ein Tip noch zur weiteren Absicherung wäre sich mit der VdK zusammen zu setzen. Die haben Fachanwälte für sowas. Für 48,- € Jahresbeitrag hat sich die Investition für mich schon gelohnt. Die konnten mir schon einigemale helfen z.b. bei GdB etc. Würde jetzt gerne Wissen wie es dann bei Dir weitergeht. Wäre schön wenn Du Dich nochmal melden würdest. Ich wünsche Dir viel Erfolg! Gruß, Reimund
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