HLN
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Beiträge: 3
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Erstellt: 29.08.15, 15:05 Betreff: Re: Unitymedia und Medtronic |
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Schön zu wissen Danke für den Hinweis. Mal seh´n was wird.
Zitat: herrhausk
Hallo Heinz,
ich habe das aktuelle "Modem" von Medtronic im Einsatz. Das Ding überträgt über das Mobilfunknetz. Die Übertragung ist im Inn- und Ausland kostenfrei. Du kannst das Modem also auch problemlos im Urlaub benutzen.
Sicher muss dein behandelnder Arzt einen Kostenübernahmeantrag bei derner KK stellen. Das muste er aber auch bei deinem alten Modem.
Wichtig, sollte deine KK nicht innerhalb von 3 (5) Wochen nach Eingang entscheiden, so gilt der Antrag als genehmigt. Das gilt natürlich auch wenn die dann (verspätet) die Ablehnung rausschicken!
Rechtsgrund §13 Abs. 3a SGB V : Die Krankenkasse hat über einen Antrag auf Leistungen zügig, spätestens bis zum Ablauf von drei Wochen nach Antragseingang oder in Fällen, in denen eine gutachtliche Stellungnahme, insbesondere des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (Medizinischer Dienst), eingeholt wird, innerhalb von fünf Wochen nach Antragseingang zu entscheiden...... Kann die Krankenkasse Fristen nach Satz 1 oder Satz 4 nicht einhalten, teilt sie dies den Leistungsberechtigten unter Darlegung der Gründe rechtzeitig schriftlich mit. Erfolgt keine Mitteilung eines hinreichenden Grundes, gilt die Leistung nach Ablauf der Frist als genehmigt.
Hier gehts zum Patientenrechtegesetz:
http://www.buzer.de/gesetz/10509/index.htm
HerrHausK
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____________________ mfg Heinz Lindemann
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