Freda
Ehemaliges Mitglied
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Erstellt: 18.12.17, 08:42 Betreff: Re: Schwerbehinderte werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt. |
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Kann es sein, dass für die (im Öffentlichen Dienst) ausgeschriebene Stelle keine ausreichend Qualifizierung vorliegt?
Falls ich gemeint war: nein, dass kann nicht sein.
Ich habe auch im Übrigen im Vorstellungsgespräch, nachdem ich zumindest vom letztgenannten Amt und vom vorletzten auch, eine Rückmeldung im Sinne eines "Ranking" bekommen: ich war jedesmal an zweiter Stelle, nach Vorstellungsgespräch. Als Qualifikation war unter anderem gefordert: mehrere Jahre Erfahrung in Nutztierpraxis (habe ich), Promotion (habe ich), Erfahrung mit größeren Datenbanken (habe ich) und einiges mehr. Egal. der Fehler war halt, wie auch Diesela berichtete, die Schwerbehinderung anzugeben. Wenn man das wagt, muss man doppelt so gut oder qualifiziert wie ein nichtschwerbehinderter Bewerber sein. Und, obwohl ich extrem motiviert war und bei den Bewerbergesprächen alles gegeben hatte, hat es am Ende nicht gereicht. Dier DRV oder sonstige Teilhabe-Geschichten auf den Plan zu rufen, ehrlich gesagt, ich wüsste nicht, wie ich das anstellen sollte oder wollte. Ich werde halt in Zukunft die Tatsache der Schwerbehinderung einfach unter den Tisch kehren, dann wird`s schon wieder laufen.....
Und, um jegliche aufkommende sonstige Missverständnisse im Vorfeld zu beseitigen: Ich habe niemals die Ambitionen gehabt, wie in einer "Beschützenden Werkstatt" oder wie unter einer Käseglocke behandelt zu werden. ich gehe, seit ich denken kann, Vollzeit arbeiten, auch seit Defi-Implantation hat sich das nicht verändert, ich unterbiete mit meinen Fehlzeiten komplett den Krankenstand meiner nichtschwerbehinderten Kolleginnen, das heißt, ich bin eigentlich immer verfügbar. War eine gute Woche nach Implantation wieder am Start. Ich möchte keine Extrawürste und auch sonst nichts. Die steuerlichen Vorteile einer Schwerbehinderung gehen gen 0. Bis auf die 5 mehr Urlaubstage habe ich keinen Vorteil und will ihn auch nicht. Allerdings war auch ich eine Zeit wirklich so naiv zu glauben, dass man bei Stellenbestzungsverfahren eines Tages davon profitieren könne, ich wusste tatsächlich nicht, dass das krasse Gegenteil der Fall ist. Wenn es möglich wäre, würde ich die festgestellte Schwerbehinderung am liebsten ungeschehen machen....
[editiert: 18.12.17, 08:54 von Freda]
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