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Andi
Ehemaliges Mitglied


New PostErstellt: 18.11.05, 01:09     Betreff: Rechtliches zum Thema Autofahren

Die Teilnahme am öffentl. Straßenverkehr für ICD-Träger wird hier immer als Grauzone behandelt, was allerdings so nicht zutrifft. Wenn auch es bei uns kein klares Fahrverbot für ICD-Träger gibt wie z.B. in Großbritannien (wer will in England auch schon Auto fahren...), so gibt es doch auch bei uns eine eindeutige gesetzliche Regelung, und zwar die Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Es geht hier allerdings nicht explizit um ICD-Träger, sondern um die Frage, wer uneingeschränkt zur Teilnahme am Straßenverkehr geeignet ist und wer nur bedingt bzw. eingeschränkt oder auch gar nicht geeignet ist. Hier geht es um die Rhythmusstörungen, bei denen es im Rahmen einer Episode zur Bewusstlosigkeit kommen kann - und damit ist ganz klar davon auszugehen, dass ein sicheres Führen von Kraftfahrzeugen ausgeschlossen ist. Eine Tauglichkeitsbeschränkung besteht infolgedessen auch, wenn ein Patient mit Rhythmusstörungen keinen ICD bekommt, jedoch ein niedriges, mittleres oder hohes Risiko für ventrikuläre Rhythmusstörungen besitzt.
Verantwortlich ist immer der Verkehrsteilnehmer und Patient selbst, nicht etwa die FE-Behörde! Aufgeklärt wird der Patient vom Arzt, so dass es im Schadensfall keine Ausreden geben kann; wir leben schließlich und endlich in einem freien Land, und da ist nunmal auch die Verantwortlichkeit gefordert, auch wenn sie scheinbar zum eigenen Nachteil gereicht. Im Falle eines Unfalles muss immer mit einem straf- und/oder bußgeldrechtlichem Ermittlungsverfahren gerechnet werden, möglicherweise auch mit einem Entzug der Fahrerlaubnis von Amts wegen. Und dann ist wirklich alles klar.

Die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie hat Richtlinien verabschiedet, die auch den Begutachtungsrichtlinien zur Kraftfahrzeugeignung entsprechen:

  • bei prophylaktischer Implantation eines ICD besteht kein Risiko: kein Fahrverbot
  • niedriges Risiko bei Patienten ohne erneutem Auftreten vom Kammerrhythmusstörungen: 6 Monate Fahrverbot, bei Symptomfreiheit in dieser Zeit ist nachfolgend das Führen eines Kfz wieder möglich
  • mittleres Risiko bei Patienten mit gut tolerierten Kammertachykardien ohne Symptome: 6 Monate Fahrverbot bis zum Beweis der Symptomfreiheit. Der Beweis erfolgt durch Auslesen des ICD, danach ist das Führen eines Kfz wieder erlaubt. Bei erneutem Auftreten von Arrhytmien erfolgt ein erneutes 6-monatiges Fahrverbot
  • hohes Risiko für Patienten mit instabilen tachykarden Rhythmusstörungen und sich wiederholenden ICD-Interventionen = generelles Fahrverbot. Hier kann es bei amtlichem Bekanntwerden der Erkrankung (z.B beim Antrag auf GdB) auch zu einem Fahrerlaubnisentzug kommen.

Diese Richtlinien wurden nicht geschaffen, um dem eh schon gebeutelten Patienten eins auszuwischen. Hier geht es vielmehr um den Schutz aller Verkehrsteilnehmer.

Beim Studium des Forums ist mir aufgefallen, dass viele der Defi-Patienten nicht so gut informiert sind, wie es sein sollte. Deshalb ist es schonmal gut, dass es dieses Forum gibt.
Zudem empfehle ich, das eine oder andere Buch zu kaufen, wie zB.

  • Gut leben mit dem Herzschrittmacher, Trias-Verlag, ISBN 3-8304-3057-4
  • Herschrittmacher und Defibrillatoren, Steinkopff-Verlag, ISBN 3-7985-1478-X

Dazu gibt es noch wirklich viele Ratgeber zum Thema Herzerkrankungen, Ballon-Dilatation, Bypass-OP, Sport bei Herzerkrankung, Ernährung bei Herzerkrankung und viele weitere mehr, die alle nicht teuer sind. Da sollte man ruhig mal ein paar Euro investieren.




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