Andi
Ehemaliges Mitglied
|
Erstellt: 18.11.05, 13:40 Betreff: Re: Rechtliches zum Thema Autofahren |
|
|
Tja, ich weiß: es ist nicht einfach.
- Führerschein ist ungleich Fahrerlaubnis. Der Führerschein ist nur das amtliche Dokument, das bescheinigt, dass die Fahrerlaubnis erworben wurde. Gibt z.B. beim Entzug der Fahrerlaubnis durch Gericht jemand an, seinen Führerschein verloren zu haben (obwohl er ihn sehr wohl noch hat) und zeigt später bei einer Kontrolle seinen Führerschein vor, dann fährt er dennoch ohne Fahrerlaubnis, denn die wurde ihm ja 'entzogen'. Was er hat, ist lediglich der Nachweis, dass er zu einem bestimmten Datum die Fahrerlaubnis einer bestimmten Klasse erworben hat.
- Bei dem auf uns zutreffenden Fahrverbot handelt es sich nicht um ein Fahrverbot nach §44 StGB oder §25 StVG - diese Fahrverbote werden nur durch Anordnung der Behörde oder Gerichtsurteil wirksam und hier wird in jedem Fall der Führerschein eingezogen und bis zum Ablauf des Fahrverbotes amtlich verwahrt.
Was für uns zutrifft, ist die Fahrerlaubnisverordnung. Und in der Anlage 4 steht ganz genau und beispielhaft aufgeführt, wer ein Kraftfahrzeug unter welchen Voraussetzungen führen darf und wer nicht. Guckst Du hier:
http://www.verkehrsportal.de/fev/anl_04.php
Die Fristen sind hier nicht aufgeführt, denn die wurden von der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie verabschiedet, und zwar gerade deshalb, um auch uns Patienten eine gewisse Rechtssicherheit zu geben (und das guckst Du hier: http://www.uni-duesseldorf.de/WWW/AWMF/ll/019-003.htm - und zwar unter Punkt D). Es gibt mit Sicherheit schon Gerichtsurteile, aber die jetzt heraus zu suchen, schenke ich mir. Die rechtskräftigen Urteile eines OLG sind übrigens dem materiellen Recht (Gesetzen) gleichzusetzen.
Ich bleibe dabei: keine Grauzone.
|
|