Alex
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Erstellt: 21.11.05, 10:46 Betreff: Re: Rechtliches zum Thema Autofahren |
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Für mich bleiben Dinge unklar.
Wenn ich heute (5,5 Monate nach Kammerflimmern) von einer Polizeikontrolle angehalten werde und den Führerschein vorzeige, wird die Polizistin mir eine "Gute Fahrt" wünschen. Wenn ich nun ehrlich bin und sage, dass ich vor 5,5 Monaten Kammerflimmern hatte und die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie eine Fahrverbots-Frist von 6 Monaten festgelegt hat (da die Polizistin das wohl gar nicht weiß), bekomme ich Deiner Meinung nach, Andi, eine Strafe, da es eine Ordnungswidrigkeit darstellt? Naja, in 2 Wochen darf ich dann ja wieder ganz offiziell fahren, nicht wahr?
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