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Andi
Ehemaliges Mitglied


New PostErstellt: 21.11.05, 13:50     Betreff: Re: Rechtliches zum Thema Autofahren

Auch für mich war so einiges unklar, obwohl ich 'vom Fach' bin. Für mich stellen sich immer die Fragen: "Wer sagt das?" und "Wo steht das?". Denn auch für mich wäre vieles einfacher, wenn ich fahren dürfte...

Mir war klar, dass es sich um kein behördlich oder gerichtlich angeordnetes Fahrverbot handelt und die GfK lediglich eine Empfehlung ausspricht. Dennoch haben mir die Ärzte eindeutig erklärt, dass für mich ein 6-monatiges Fahrverbot gilt (ich darf übrigens am 29. Dezember -6 Monate nach Implantation des Defis- wieder fahren).

Ich kannte die Vorschrift des §2 (Abs. 4) StVG, worin steht, wer ein Kraftfahrzeug unter welchen Voraussetzungen führen darf und natürlich die Vorschrift des § 3 StVG, wo erläutert wird, unter welchen Voraussetzungen die Behörde eine Entziehung veranlasst(StVG=Straßenverkehrsgesetz). Ich erinnerte mich, dass die StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung) die Zulassung von Personen nicht mehr regelt, sondern nur noch die Zulassung von Fahrzeugen.

Und ich wusste, dass bestimmte Mängel in irgend einer Vorschrift aufgelistet sind - aber wo war das bloß? Und da habe ich Unterlagen gewälzt und fand schließlich die Fahrerlaubnis-Verordnung, die seit dem 1. Januar 1999 gilt. Und siehe da: da sind Herz- und Kreislaufkrankheiten aufgeführt, insbesondere unsere Rhythmusstörungen...

Du hast recht, Alex: Wenn Du nichts sagst, wird Dir nichts passieren. Wie heißt es so schön: Wo kein Kläger, da kein Richter.
Und wenn Du was sagst, wird Dir möglicherweise auch nichts passieren, weil die Polizistin vielleicht genau so auf dem Schlauch steht und die Vorschrift nicht unterbringt. Aber unter Umständen stellt sie eine Anfrage an die Fahrerlaubnisbehörde, die dann die 'amtliche Inverwahrungnahme' Deines Führerscheines anordnet und ein Bußgeldverfahren einleitet. Und das wird ganz schön happig, weil man Dir ja gesagt hat, dass Du NICHT fahren DARFST! Und ja: es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit (§75 FeV - Ordnungswidrigkeiten).

Ganz besonders übel wird es, wenn tatsächlich ein Schaden eintritt: in diesem Fall wird es bestimmt zu einem Entzug der FE kommen (die dann neu beantragt werden muss - und das geht ins Geld). Und je nach Schaden wird es unter Umständen zu einem Strafverfahren kommen und man würde Dir aufgrund der Umstände vorsätzliches Handeln (bedingter Vorsatz - d.h., Du weißt, dass es zum Schadenseintritt kommen kann und handelst nach dem Motto "na wenn schon") vorwerfen.

Jetzt kann man sich die Frage stellen: warum schreibt der das hier? Im Normalfall wird es niemals zu einer Verfahrenseröffnung kommen - natürlich nur, bis etwas passiert. Sollen wir es tatsächlich soweit kommen lassen? Ich schreibe das, weil ich tatsächlich beim Querlesen des Forums den Tenor erkennen konnte, dass die vorherrschende Meinung aussagt, es gibt KEIN Verbot, sondern dass es der Entscheidung des Betroffenen obliegt, ob er fährt oder nicht. Und das ist schlichtweg falsch. Und es ist gefährlich, falsch zu liegen...

Zusammenfassend möchte ich nochmals betonen: das von den Ärzten angesprochene (nicht ausgesprochene) Fahrverbot ist in der FeV (gültig für die ganze Bundesrepublik Deutschland) gesetzlich geregelt. Die Fristen ergeben sich aus den Richtlinien der GfK (Gesellschaft für Kardiologie), die denen der amtlichen Begutachtungsrichtlinien zur Kraftfahrzeugeignung entsprechen. Die Fristen haben also Rechtskraft.

Damit ist zu diesem Thema alles gesagt. Jetzt kann jeder für sich entscheiden, ob er meinen Ausführungen Glauben schenken mag oder nicht. Wer's nicht glauben will, soll fahren oder nicht. Ich hoffe für diejenigen, die fahren (und für all die anderen Verkehrsteilnehmer), dass nichts passiert.



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