Heinz
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Erstellt: 31.12.05, 14:38 Betreff: Re: Rechtliches zum Thema Autofahren |
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Hallo Eckhard, dein Doktor mag zwar ein guter Kardiologe sein, aber in der Auslegung von ungeschriebenen Gesetzen ist er wohl etwas großzügig. Zum einen ist der Vergleich mit einer Schwangeren im 7. Monat mit einem Defiträger, der zu jeder Zeit potentiell einen Schock erleiden kann, etwas schief. Bei Schwangeren ( Ich bin selbst 3-facher Vater ) kündigt sich das Geschehen der Geburt, wenn auch einer plötzlichen, immer an. Es ist kein Blitzereignis wie bei einem Schock, wo in der Regel keine Zeit zum Reagieren, hier hinter dem Steuer, bleibt. Zum anderen ist dein Schock erst 2 Monate her, sodaß noch immer 4 Monate "Fahrverbot" nach den gültigen Regeln, verbleiben. Ich glaube nicht, daß bei einem Unfall die Polizei, Fahrerlaubnisbehörde oder die Versicherung sich mit der Aussage deines Arztes, ein Fahrverbot sei Blödsinn, zufrieden geben wird. Ich würde es nicht darauf ankommen lassen. Dennoch einen guten schockfreien Rutsch ins Neue Jahr Heinz.
DCM, Mitralklappen-Insuff. Grad II, KHK m. RCA-Verschluss, Hinterwandinfarkt, Pulm. Hypertonie, Diabetes mell. Typ 2, ICD-Implantation 07.08.03 (Guidant Ventak Prizm 2DR Mod. 1861 ), Spondylosis deformans, Gonarthrose bds.
DCM, Mitralklappen-Insuff. Grad II, KHK m. RCA-Verschluss, Hinterwandinfarkt, Pulm. Hypertonie, Diabetes mell. Typ 2, ICD-Implantation 07.08.03 (Guidant Ventak Prizm 2DR Mod. 1861 ), Spondylosis deformans, Gonarthrose bds., Katarakt-OP bds.. Coxarthrose bds., grauer Star OP bds. am 10.09.10 neuer Defi ( St.Jude V268 )Schwerbehinderung GDB 100, Merkzeichen aG u. B Vom 28.06.09 - 01.09.09 ( 10 Wochen ) wg einer infizierten Fußnekrose in verschiedenen Kliniken. Rollstuhl!
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