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GdB 70 u. Merkzeichen G u. Parkerleichterung

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Reimund
Mitglied

Beiträge: 75
Ort: 34260 Kaufungen

New PostErstellt: 11.09.06, 15:37  Betreff: GdB 70 u. Merkzeichen G u. Parkerleichterung  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen

Hallo Ihr Defilaner/innen

Ich habe den Worten von Thorsten folge geleistet ,und am 22.08.2006 einen formellen Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung ( Parkerleichterungen für besondere Gruppen Schwerbehinderter in Hessen) bei meiner Gemeinde gestellt.
Der Antrag wurde abgelehnt!
Die Begründung lautet:, dass das Amt für Versorgung und Soziales Kassel den Antrag auf oben genannte Parkerleichterung ablehnte.
Die Begründung von dort:
Es wurde kein Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 70 allein infolge von Funktionsstörungen der unteren Gliedmaßen und/ oder der Lendenwirbelsäule und gleichzeitig ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 infolge von Funktionsstörungen des Herzens oder der Lunge festgestellt und das Merkzeichen "G" bescheinigt.

Es wurde kein Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 80 allein infolge von Funktionsstörungen der unteren Gliedmaßen und / oder der Lendenwirbelsäule und die Merkzeichen "G"( erheblich gehbehindert) und "B" (Notendigkeit ständiger Begleitung) bescheinigt.

Wir bedauern Ihnen keinen günstigeren Bescheid geben zu können.
MfG


Eine Frage an die Visierten unter Euch:, muß ich mich dem ungünstigeren Bescheid geschlagen geben?
Gibt es noch das ein oder andere Argument oder Vorgehensweise gegen die Begründung des Versorgungsamtes?
Ich wäre dankbar für jede Antwort diesbezüglich.


Es grüßt aus Kaufungen,

Reimund

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Heinz
Mitglied

Beiträge: 283
Ort: Hürtgenwald


New PostErstellt: 11.09.06, 17:05  Betreff: Re: GdB 70 u. Merkzeichen G u. Parkerleichterung  drucken  weiterempfehlen

Hallo Reimund,
über deinen abgelehnten Bescheid bzgl. der Sondergenehmigung zur Parkerleichterung bin ich sehr erstaunt. Ich weiß nicht, was auf deinem Schwerbehindertenausweis vermerkt ist. Die Kriterien für den Parkausweis sind eindeutig: mindestens GdB 70 und Merkzeichen "G", und zwar gilt dies für alle Bundesländer.

Im folgenden habe ich dir nochmal die Bestimmungen lt. VdK kopiert:

Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen außerhalb des Merkzeichens "aG"

Wichtige Neuerung:
Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen außerhalb des Merkzeichens "aG"

@G:Gemäß Verwaltungsvorschrift zu § 46, Absatz 1, Nr. 11 Straßenverkehrsordnung (StVO) kann schwerbehinderten Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung ("aG" im Schwerbehinderten-Ausweis) und Blinden Parkerleichterung erteilt werden. Die Straßenverkehrsbehörden können unabhängig von der "aG"-Einstufung der Versorgungsämter im Rahmen ihres Ermessens in Einzelfällen Parkerleichterung gemäß § 46, Absatz 1, Nr. 11 StVO gewähren. Darauf hat der Minister für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen wiederholt hingewiesen. Aufgrund zunehmender Anträge von Personengruppen ohne "aG"-Merkzeichen auf Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zur Parkerleichterung, hält das zuständige Ministerium ein einheitliches Handeln der Straßenverkehrsbehörden in Nordrhein-Westfalen für geboten. Mit Rundschreiben vom 4. September 2001 (Vl B 3 - 78 -12/6) weist das Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr des Landes NRW im Einvernehmen mit dem Ministerium für Arbeit und Soziales, Qualifikation und Technologie, auf die Personengruppen hin, die für entsprechende Ausnahmegenehmigungen in Frage kommen:

  • Gehbehinderte mit dem Merkzeichen "G", sofern die Voraussetzungen für die Zuerkennung des Merkzeichens "aG" nur knapp verfehlt wurden (anerkannter Grad der Behinderung mind. 70 Prozent und maximaler Aktionsradius circa 100 Meter),
  • Morbus-Crohn-Kranke und Colitis-Ulcerosa-Kranke mit einem hierfür anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 60 Prozent,
  • Stomaträger mit doppeltem Stoma und einem hierfür anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 70 Prozent.

Diesen besonderen Gruppen von schwerbehinderten Menschen können gemäß § 46 Absatz 1 die in Verwaltungsvorschrift zu § 46 zu Nummer 11 StVO aufgeführten Parkerleichterungen gewährt werden. Von der Parkerleichterung ausgenommen ist jedoch das Parken auf den mit Zeichen 314 oder 315 StVO mit dem Zusatzschild "Rollstuhlfahrersymbol" ausgewiesenen Parkplätzen. Es wird lediglich eine entsprechende Ausnahmegenehmigung und nicht der Parkausweis für Behinderte ausgestellt. Die Ausnahmegenehmigung ist auf das Land Nordrhein-Westfalen begrenzt. Die Versorgungsämter werden in Amthilfe tätig und geben eine Stellungnahme ab.

Viel Glück und viele Grüße aus der Eifel, Heinz

PS: Ich habe 20 Jahre in deiner Nöhe gearbeitet, nömlich in Melsungen und Spangenberg bei Fa. B-Braun-Melsungen AG.



DCM, Mitralklappen-Insuff. Grad II, KHK m. RCA-Verschluss, Hinterwandinfarkt, Pulm. Hypertonie, Diabetes mell. Typ 2, ICD-Implantation 07.08.03 (Guidant Ventak Prizm 2DR Mod. 1861 ), Spondylosis deformans, Gonarthrose bds.
Seit 16.08.06 diagnostiziert: grauer Star links, OP. Rechts beginnend.


DCM, Mitralklappen-Insuff. Grad II, KHK m. RCA-Verschluss, Hinterwandinfarkt, Pulm. Hypertonie, Diabetes mell. Typ 2, ICD-Implantation 07.08.03 (Guidant Ventak Prizm 2DR Mod. 1861 ), Spondylosis deformans, Gonarthrose bds.,
Katarakt-OP bds.. Coxarthrose bds., grauer Star OP bds. am 10.09.10 neuer Defi ( St.Jude V268 )Schwerbehinderung GDB 100, Merkzeichen aG u. B
Vom 28.06.09 - 01.09.09 ( 10 Wochen ) wg einer infizierten Fußnekrose in verschiedenen Kliniken. Rollstuhl!
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Tom
Ehemaliges Mitglied


New PostErstellt: 11.09.06, 17:16  Betreff: Re: GdB 70 u. Merkzeichen G u. Parkerleichterung  drucken  weiterempfehlen

    Zitat: Heinz
    Die Kriterien für den Parkausweis sind eindeutig: mindestens GdB 70 und Merkzeichen "G", und zwar gilt dies für alle Bundesländer.

    Weiter:

    Die Ausnahmegenehmigung ist auf das Land Nordrhein-Westfalen begrenzt.
Sorry Heinz,
aber ist da nicht ein Wiederspruch in sich?

Selbige Ablehnung muste ich heute von einem Defi-Träger aus Münster höhren.
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Heinz
Mitglied

Beiträge: 283
Ort: Hürtgenwald


New PostErstellt: 11.09.06, 17:39  Betreff: Re: GdB 70 u. Merkzeichen G u. Parkerleichterung  drucken  weiterempfehlen

Hallo Tom,
hier ist kein Widerspruch. In dem beitrag an Reimund handelt es sich um einem Kommentar des VdK NRW mit der Gültigkeit für NRW. Aber mittlerweile gelten die Bestimmungen eindeuitig für alle Bundesländer von
Schleswig-Holstein bis Bayern. Alle anders lautenden Besche der Straßen-verkehrsämter sind an den Haaren berbeigezogen. Man sollte den entprechenden Mitarbeitern dort mal auf die Sprünge helfen und sie die einschlägigen Bestimmungen lesen lassen.

Meine eigene Sondergenehmigung ist vom Sept. 2003 mit damaliger Gültigkeit für NRW, Bad.-Württ., Hessen, Reinland-Pfalz, Thüringen.
Die gleichlautenden Sondergenehmigungen kannst du dir auch z.B. aus Aschaffenburg ( Bayern ) oder Schleswig-Holstein ausdrucken.

http://www.aschaffenburg.de/wDeutsch/buerger/verkehr/verkehr_01d.php

Mit vielen Grüßen
Heinz



DCM, Mitralklappen-Insuff. Grad II, KHK m. RCA-Verschluss, Hinterwandinfarkt, Pulm. Hypertonie, Diabetes mell. Typ 2, ICD-Implantation 07.08.03 (Guidant Ventak Prizm 2DR Mod. 1861 ), Spondylosis deformans, Gonarthrose bds.
Seit 16.08.06 diagnostiziert: grauer Star links, OP. Rechts beginnend.

DCM, Mitralklappen-Insuff. Grad II, KHK m. RCA-Verschluss, Hinterwandinfarkt, Pulm. Hypertonie, Diabetes mell. Typ 2, ICD-Implantation 07.08.03 (Guidant Ventak Prizm 2DR Mod. 1861 ), Spondylosis deformans, Gonarthrose bds.,
Katarakt-OP bds.. Coxarthrose bds., grauer Star OP bds. am 10.09.10 neuer Defi ( St.Jude V268 )Schwerbehinderung GDB 100, Merkzeichen aG u. B
Vom 28.06.09 - 01.09.09 ( 10 Wochen ) wg einer infizierten Fußnekrose in verschiedenen Kliniken. Rollstuhl!
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Thorsten
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New PostErstellt: 11.09.06, 18:32  Betreff: Re: GdB 70 u. Merkzeichen G u. Parkerleichterung  drucken  weiterempfehlen

Hallo Reimund,
wichtig ist natürlich (wie Heinz es schon schreibt), dass Du die 70 % und "G" in Deinem Schwerbehindertenausweis stehen hast. Bei weniger gibts keine Parkerleichterung.

Und Heinz und Tom,
ich muss immer wieder schmunzeln, dass ihr beide euch bei diesem Thema nicht einig werdet. ;-)

Aber Heinz hat recht, es gibt keinen Widerspruch. Die Kriterien für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung sind in allen Bundesländern gleich (Bundesgesetz). Die Gültigkeit des Ausweises beschränkt sich in der Regel aber auf das ausstellende Bundesland, es sei den, es bestehen diesbezüglich Vereinbarungen mit anderen Bundesländern.

Gruss
Thorsten





[editiert: 11.09.06, 18:39 von Thorsten]
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Reimund
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New PostErstellt: 11.09.06, 23:39  Betreff: Re: GdB 70 u. Merkzeichen G u. Parkerleichterung  drucken  weiterempfehlen

Hallo Thorsten,

wie ich schon an einer anderen Stelle schrieb habe ich ein GdB von 80 und das Merkzeichen"G" in meinem Ausweis eingetragen.
Morgen werde ich meine Bezirksgeschäftsstelle der VdK in Kassel anrufen. Ich werde Sie Fragen ob es solche Bestimmungen wie sie Heinz aufführte auch für Hessen gibt. Denn ich kann ja schwer mit den Anweisungsverfahren des Ministeriums von NRW beim Versorgungsamt Kassel argumentieren.
Ich danke Euch für die Antworten und werde mich melden sobald es in dieser Sache etwas neues zu berichten gibt.

Gruß,

Reimund

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Thorsten
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New PostErstellt: 12.09.06, 18:42  Betreff: Re: GdB 70 u. Merkzeichen G u. Parkerleichterung  drucken  weiterempfehlen

Hallo Reimund,
ich habe eben 'mal das Internet nach den Parkerleichterungen in den verschiedenen Bundesländern umgewältzt. Bei der Umsetzung scheint jedes Bundesland sein eigenes Süppchen zu kochen, der Teufel steckt hier im Detail. Das in S-H und M-V verwendete mindestens 70 % und "G" mit einer max. Reichweite von 100 m allein berechtigt einen gelben Sonderparkausweis zu bekommen. Nicht jedoch z.B. bei Dir in Hessen. Dort ist es nur in Kombination mit einem Schaden an der Wirbelsäule möglich. Deshalb muss ich mich für die pauschale Aussage entschuldigen, sie ist falsch. Trotzdem ist es auch ein wenig Ermessensache des Amtes, wie Du aus den unterschiedlichen Antworten ersehen kannst. Deswegen Versuche ruhig Deinen Weg über den VdK.

Gruß
Thorsten



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Tom
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New PostErstellt: 12.09.06, 19:52  Betreff: Re: GdB 70 u. Merkzeichen G u. Parkerleichterung  drucken  weiterempfehlen

Hallo Thorsten,

das Schmunzeln in meinem Gesicht wirst du mir jetzt aber gönnen oder?
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Thorsten
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New PostErstellt: 12.09.06, 20:42  Betreff: Re: GdB 70 u. Merkzeichen G u. Parkerleichterung  drucken  weiterempfehlen

:-)

kein Problem, genieße es ;-)

Gruß
Thorsten





[editiert: 12.09.06, 20:43 von Thorsten]
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Reimund
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Beiträge: 75
Ort: 34260 Kaufungen

New PostErstellt: 13.09.06, 18:34  Betreff: Re: GdB 70 u. Merkzeichen G u. Parkerleichterung  drucken  weiterempfehlen

Hallo Leute,

wegen o.g. Angelegenheit habe ich am 27.09.06 einen Termin bei der VdK. Sie wollten oder konnten mir am Telefon nicht so detailiert Auskunft geben. Sollten irgendwelche neuen Erkenntnisse zu Tage treten werde ich sie hier natürlich öffentlich kund tun.

Es grüßt,

Reimund

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