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Tom
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New PostErstellt: 26.11.08, 19:15     Betreff: Re: Post vom Versorgungsamt

Liste der GdB-abhängigen Nachteilsausgleiche

(Wichtig: Nachteilsausgleiche, die bei einem niedrigen GdB angeführt sind, gelten natürlich auch bei einem höheren GdB. In der Praxis wird oft davon gesprochen, dass sich ein GdB von mind. 50 "eigentlich erst lohnt". Auch hier: Machen Sie sich selbst ein Bild und vergessen Sie die merkmalsbezogenen Nachteilsausgleiche nicht.)


GdB 20

• Teilnahme am Behindertensport


GdB 30 / 40

• Gleichstellung

• Kündigungsschutz bei Gleichstellung

• Steuerfreibetrag (nur bei zusätzlicher Beeinträchtigung): GdB 30: 310,- €; GdB 40: 430,- €

• 3 Tage Zusatzurlaub für Arbeiter eines Landes im öffentlichen Dienst

• Grundsteuerermäßigung bei Rentenkapitalisierung nach dem BVG


GdB 50

• Schwerbehinderteneigenschaft

• Steuerfreibetrag: 570,- €

• bevorzugte Einstellung, Beschäftigung

• Kündigungsschutz

• begleitende Hilfe im Arbeitsleben

• Freistellung von Mehrarbeit

• eine Arbeitswoche Zusatzurlaub

• Schutz bei Wohnungskündigung

• Altersrente mit 60/63 Jahren, je nach Geburtsjahrgang

• vorgezogene Pensionierung von Beamten mit 60

• Befreiung von der Wehrpflicht

• bes. Fürsorge im öffentlichen Dienst

• Stundenermäßigung bei Lehrern: 2 Stunden/Woche

• Pflichtversicherung in der gesetzlichen Kranken- u. Rentenversicherung für Behinderte in Werkstätten

• Beitragsermäßigung bei Automobilclubs, z. B. ADAC, DTC

• Ermäßigung des Flugpreises für BVG-/SVG-Beschädigte (Passagetarife der Lufthansa)

• Kfz-Finanzierungshilfen für Berufstätige

• Abzugsbetrag bei Beschäftigung einer Haushaltshilfe: 924,- €

• Abzug eines Freibetrages bei der Einkommensermittlung im Rahmen der soz. Wohnraumförderung bei Pflegebedürftigkeit n. § 14 SGB XI: 2.100,- €

• Freibetrag beim Wohngeld: GdB 50 + Pflegebedürftigkeit n. d. § 14 SGB XI: 1.200,- €

• Ermäßigung bei Kurtaxen

GdB 60

• Steuerfreibetrag: 720,- €

• Abzug eines Freibetrags bei der Einkommensermittlung im Rahmen der soz. Wohnraumförderung bei Pflegebedürftigkeit nach § 14 SGB XI: 2.100,- €

• Stundenermäßigung bei Lehrern: 3 Stunden/Woche

GdB 70

• Steuerfreibetrag: 890,- €

• Werbungskostenpauschale: 0,30 €/km

• Abzugsbetrag für Privatfahrten: GdB 70 + Mz „G": bis zu 3.000 km x 0,30 € = 900,- €



GdB 80

• Steuerfreibetrag 1.060,- €

• Freibetrag beim Wohngeld: GdB 80 + Pflegebedürftigkeit i. S. d. GB XI: 1.500,- €

• Abzug eines Freibetrages bei der Einkommensermittlung im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung: 4.500,- €

• Preisnachlass von verschiedenen Mobilfunkbetreibern


GdB 90

• Steuerfreibetrag 1.230,- €

• Freibetrag beim Wohngeld: GdB 90 + Pflegebedürftigkeit n. § 14 SGB XI: 1.500,- €

• Sozialtarif beim Telefon: Sprachbehinderung + GdB 90: Ermäßigung bei den Verbindungsentgelten bis zu 8,72 € netto monatl. im Rahmen des ISDN-Sozialtarifs und fürVerbindungen im T-Net durch die Telekom, wenn diese dauerhaft als Verbindungsnetzbetreiber voreingestellt ist

• Stundenermäßigung bei Lehrern: 4 Std./Woche



GdB 100

• Steuerfreibetrag 1.420,- € (§ 33b EStG)

• Freibetrag beim Wohngeld: 1.500,- €

• Abzug eines Freibetrages bei der Einkommensermittlung im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung bei Pflegebedürftigkeit n. § 14 SGB XI: 4.500,- €

• Freibetrag bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer in bestimmten Fällen

• vorzeitige Verfügung über Bausparkassen- bzw. Sparbeträge




Schwerbehinderten wird darüberhinaus - teilweise auf freiwilliger Grundlage - eine Reihe von weiteren Nachteilsausgleichen zugestanden, z. B.:

• Eintrittspreisermäßigungen (z. B. Filme, Theater, Sportveranstaltungen, Museen)

• Benutzung der Abteile/ Sitze, die Schwerbehinderten in Verkehrsmitteln vorbehalten sind

• bevorzugte Abfertigung in Ämtern

• Beitragsermäßigungen für Mitglieder von Vereinen, Interessenverbänden etc.


Quelle:

http://www.sozialblog.com/blog/2008/08/schwerbehindertenausweis-uberb.html
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