brigitte
Mitglied
Beiträge: 547
|
Erstellt: 28.11.08, 00:40 Betreff: Re: Post vom Versorgungsamt |
|
|
Zitat: fraster
Apropos: Was bitteschön soll das eigentlich sein, "bevorzugte Abfertigung"??? Kann man da im Amt am Ende der Schlange stehen und hat ein Recht auf Vorfuschen??? ;o)) |
Ich habe zusammen mit meinem Behindertenausweis ein Infoschreiben mitbekommen, auf dem auch auflistet ist, was mir alles zusteht und welche Rechte ich habe. So auch die bevorzugte Abfertigung auf Ämtern. Euphorisch wie ich war, probierte ich das auch gleich aus. denn ich hatte zur der Zeit einige Behördengänge zu erledigen. Im Einwohnermeldeamt gibt es einen extra Schalter für Behinderte, hier muss man seinen Ausweis an der Infomationsstelle vorzeigen und man muss keine Nummern ziehen sondern wird aufgerufen. Geht relativ flott und man war sehr hilfsbereit. Im Finanzamt wurde ich auf die komfortablen und bequemen Stühle verwiesen, die Bemerkung " bei uns macht das Warten sogar Spass" nahm ich sportlich hin und verbuchte es unter Beamtenhumor. Am Jugendamt sorgte ich für ziemliche Aufregung. Denn den Fall hatten die da noch nicht und es wurde erst mal hinter verschlossenen Türen konferiert "das dauerte " allerdings war dann die Abfertigung sehr zuvorkommend. Meine Zulassungstelle befindet sich in einem Vorort und ist nicht übermässig frequentiert. Bei zwei Leuten vor mir hätt ich mich dann doch etwas geniert auf mein Vorrecht zu pochen. Dann musste ich nochmals zum Versorgungsamt. Auch hier probierte ich mein Glück wohlwissend um die Absurdität. Ich wurde dann auch prompt ermahnt "doch nicht mit dem Entsetzen auch noch Scherze zu treiben"
Ich denke, man sollte auf jeden Fall sein Vorrecht einfordern, allerdings wenn es nicht unbedingt nötig ist auch mal darauf verzichten.
LG brigitte
|
|