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myfinsterwalde
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Beiträge: 2
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Erstellt: 30.08.17, 17:40 Betreff: GdB nach Defi-Implantation
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Moin, moin,
mein Name ist Christian und ich bin 48 Jahre jung...
Im März 2017 hatte ich einen Herzinfarkt und bin seitdem Träger eines ICD.
In der anschließenden Reha wurde ich vom Sozialdienst auf die Möglichkeit zur Beantragung eines Schwerbehindertenausweises hingewiesen. Diesen Antrag habe ich gestellt und einen positiven Bescheid mit einem GdB von 30 erhalten.
Nach meinen Informationen ist jedoch allein durch die Implantation des Defi ein GdB von 50 gegeben. Hier stellt sich mir nun die Frage, ob die Entscheidung des Amtes mit GdB 30 korrekt ist und, wenn nein, welche Möglichkeiten habe ich, dagegen vorzugehen? Sollte hier ein Rechtsbeistand hinzu gezogen werden oder kann man den Widerspruch auch selber einlegen?
Über Antworten würde ich mich freuen :-)...
Liebe Grüße aus dem Norden
Christian
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enigmo
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Beiträge: 963 Ort: Stallwang
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Erstellt: 30.08.17, 20:28 Betreff: Re: GdB nach Defi-Implantation
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Der GdB ist falsch und muss auf mindestens 50 lauten. Wahrscheinlich haben sie einen Herzschrittmacher statt eines Defi berechnet. Widerspruch einlegen, auf die gültigen Rechtsvorschriften bzgl. GdB 50 für implantierte Defibrillatoren hinweisen und warten. Wenn Du es nicht selbst machen willst, geh zu einem Sozialverband wie VdK oder SoVD, die helfen für kleines Geld
____________________ nein, ich will nicht in den Himmel - da kenn ich ja keinen......
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Birgitt
Mitglied
Beiträge: 883 Ort: gibt es
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Erstellt: 30.08.17, 20:52 Betreff: Re: GdB nach Defi-Implantation
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Rechtsbeistand braucht man für einen Widerspruch nicht.
Wie lange ist dies her ? Wenn die Rechtmittelfrist abgelaufen ist, dann kannst du einen Neuantrag machen, keinen Verschlechterungsantrag.
Hier kannst du klar auf die GdB-Tabelle & den vorliegenden ICD hinweisen und eine Kopie deines ICD-Implantationsberichtes des KH mitschicken.
Dies ist oft ein Fehler in Rehaanträgen, da diese falsch bzw unzureichend ausgefüllt eingereicht werden und daraufhin beschieden wird.
____________________ Myokarditis im Kindesalter, ICD Implantation in den 90'ern+ 5 Reanimationen + 4 ReImplantation, 1x Sonden- & TaschenRevision, EF 45%, NYHA II, Herzinsuffiziens II°, Mitralklappeninsuffiziens I°,Trikuspidalklappeninsuffiziens I°, Amiodaron/Bisoprolol=ß-Blocker-Unverträglichkeit
Herztod am 29.04.96 + 02.03.16
Manchmal klingt es hart & tut weh, aber danach weißt Du warum !
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myfinsterwalde
Mitglied
Beiträge: 2
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Erstellt: 31.08.17, 10:25 Betreff: Re: GdB nach Defi-Implantation
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Moin, moin,
vielen Dank für die Antworten!
Der Bescheid ist gerade erst die Tage eingegangen. Dann werde ich mal Widerspruch einlegen und schauen, was passiert. Bei Interesse halte ich gerne auf dem Laufenden :-)...
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jutta43
Mitglied
Beiträge: 1119 Ort: 59427 Unna
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Erstellt: 31.08.17, 19:22 Betreff: Re: GdB nach Defi-Implantation
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Natürlich sind wir dran interessiert, wie es weitergeht bei Dir!
____________________ Jutta43
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Rick77
Mitglied
Beiträge: 636 Ort: Offenbach
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Erstellt: 26.09.17, 12:25 Betreff: Re: GdB nach Defi-Implantation
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Die Entscheidung mit 30 % ist so nicht richtig und man kann im internet sogar nach den Graden googeln.
ich habe damals sogar 60 % bekommen weil ich angaben zur Einschrenkungen meines Linken armes gemacht habe.
Wichtig wäre auch zu Wissen ob dein Ausweis befristet oder unbefristet war.
Bei mir war er nämlich unbefristet weil der Defi ja drin ist und der nicht wieder raus genommen wird.
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