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Verein Bürgerinitiative Mobilfunk in Coburg e.V.
Diskussionsforum der Gesamtbürgerinitiative für Coburg Stadt und Land

Auszug aus der Vereinssatzung:

"Zweck des Vereins ist die Förderung des Umwelt-, Immissions- und Landschaftsschutzes, des öffentlichen Gesundheitswesens sowie von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz. In diesem Sinne verfolgt der Verein insbesondere folgende Ziele: a) Die Information der Bevölkerung über die gesundheitlichen Risiken hoch- und niederfrequenter elektromagnetischer Felder. Einen Schwerpunkt stellen hierbei die Risiken dar, die von Mobilfunkanlagen, Mobiltelefonen sowie von Schnurlostelefonen und deren Basisstationen ausgehen können.
b) Die Information der Bevölkerung, vor allem von Kindern und Jugendlichen, über die finanziellen und psychosozialen Folgen beim Umgang mit Mobiltelefonen.
c) Die Förderung der Gesundheitsvorsorge durch Minimierung der Belastung durch hoch- und niederfrequente elektromagnetische Felder für Mensch, Tier und Vegetation.
d) Die Unterstützung bei der Erfassung von Gesundheitsschäden im Umkreis von Quellen hoch- und niederfrequenter elektromagnetischer Felder.
e) Die Verhinderung oder verträgliche Gestaltung von Eingriffen in das Orts- und Landschaftsbild durch hoch- und niederfrequente Anlagen (Mobilfunkanlagen, Hochspannungsleitungen etc.).
f) Beratung, Hilfe bei der Problemlösung und Hilfe bei der Rehabilitation gesundheitlich durch hoch- und niederfrequente elektromagnetische Felder Geschädigter.
g) Die Weitergabe aktueller medizinischer und wissenschaftlicher Erkenntnisse über die gesundheitlichen Auswirkungen hoch- und niederfrequenter elektromagnetischer Felder an politische Entscheidungsträger.
h) Die Zusammenarbeit mit anderen Vereinen, Organisationen, Bürgerinitiativen und die Unterstützung von Projekten, die ähnliche Ziele verfolgen."

 
Rechtsaufsichtsbeschwerde gegen die Stadt Coburg

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Autor Beitrag
Norbert D-L
Administrator

Beiträge: 50
Ort: Coburg

New PostErstellt: 28.10.07, 19:50  Betreff: Rechtsaufsichtsbeschwerde gegen die Stadt Coburg  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Rechtsaufsichtsbeschwerde gegen die Stadt Coburg

Sehr geehrter Herr Lang,

im Namen zahlreicher Coburger Bürger wenden wir uns gegen das Verhalten der
Stadtverwaltung Coburg im Hinblick auf den Umgang mit der Mobilfunkproblematik. Wir
wissen, dass Sie in Ihrer Funktion als Rechtsaufsicht die Aufgabe haben, für die
Regierung sicherzustellen, dass die Landratsämter und kreisfreien Städte des
Regierungsbezirks nach Recht und Gesetz entscheiden. Ferner achten Sie gegenüber den Behörden auf eine rechtmäßige, effektive, wirtschaftliche und vom Bürger akzeptierte Verwaltung. Nun hat sich die Coburger Stadtverwaltung in der letzten Zeit in einer Weise verhalten, die von den Bürgern nicht mehr akzeptiert wird.

Der Sachverhalt ist folgender:

Im Februar 2007 reichte die Vorstandsschaft der „Bürgerinitiative Mobilfunk in Coburg
e.V.“, namentlich Dr. med. Gerd Kleilein, Norbert Denninger-Liebkopf und Dr. Ing. Klaus
Klumpers, das von über 3100 Coburger Bürgern unterzeichnete Bürgerbegehren
„Sendeanlagen“ bei der Stadtverwaltung ein. Das Bürgerbegehren wurde in der
Stadtratssitzung vom Februar 2007 für zulässig befunden und ihm wurde in gleicher
Sitzung Abhilfe geschaffen durch einen entsprechenden Stadtratsbeschluss. Somit sind
die Stadtverwaltung Coburg und Herr Oberbürgermeister Norbert Kastner als deren
oberster Dienstherr gehalten, bei ihren Entscheidungen den Vorgaben des
Bürgerbegehrens Rechnung zu tragen. Dem ist jedoch leider nicht so, wie wir Ihnen im
Anschluss darlegen werden.
Durch das Bürgerbegehren wird die Stadt Coburg verpflichtet, dass sie „ ... aus Gründen
der Gesundheitsvorsorge schnellstmöglich alle rechtlich überhaupt vertretbaren Maßnahmen ergreift, um Mobilfunk-Sendeanlagen im Gemeindegebiet zu unterbinden, die am Boden im Freien eine höhere Leistungsflussdichte (Summenimmissionswert als Zielwert) als 100 μW/m² (Außenbereich) bzw. 10 μW/m² (Innenbereich) bewirken. Die
Gemeinde soll neben dem Aspekt der Berücksichtigung der Gesundheitsvorsorge auch
das typische Orts- und Landschaftsbild bewahren. ... "

Die Vorgaben des Bürgerbegehrens legen Zielbereiche hinsichtlich der elektromagnetischen Immissionsbelastung für die Bevölkerung fest, die die Kommune im Interesse ihrer Bürger und des von ihnen geforderten vorbeugenden Gesundheitsschutzes möglichst nicht überschreiten soll. Andererseits muss die Kommune auch bestrebt sein, dem Bedürfnis der Bevölkerung nach einer ausreichenden mobilen Kommunikation Rechnung zu tragen. Dies lässt sich nur durch eine geschickte Planung der Standorte für Mobilfunksender verwirklichen. Ungeeignet ist für ein solches Unterfangen die Planung der einzelnen Mobilfunkbetreibergesellschaften, die nach rein finanziellen Interessen ausgerichtet ist. Ein Mobilfunkbetreiber wird bestrebt sein, ein kostengünstiges und möglichst profitables Mobilfunknetz aufzubauen. Er wird seine Standortplanung deshalb
nicht danach ausrichten, was aus Sicht der Bevölkerung erwünscht ist, sondern danach,
was ihm die Umsetzung seiner Unternehmensziele am ehesten gewährt.

Dementsprechend hat die Stadt Coburg auch schon ein sog. Standortgutachten bei
einem unabhängigen Ingenieurbüro (Fa. „enorm“, München) in Auftrag gegeben, so dass einer Forderung der Bürgerinitiative nachgekommen wurde.
Damit erschöpft sich jedoch auch schon das Handeln der Stadtverwaltung hinsichtlich
der Umsetzung des Bürgerbegehrens. Obwohl die Stadt Coburg zu „schnellstmöglichem
Handeln“ und zur Ausschöpfung „aller rechtlich überhaupt vertretbaren Maßnahmen“
verpflichtet ist, um die Ziele des Bürgerbegehrens zu erreichen, verfährt sie in
altherkömmlicher Weise bei der Ausstellung von Baugenehmigungen für neue Mobilfunksendeanlagen.

Konkret handelt es sich um die Baugenehmigung für eine Sendeanlage zwischen den Stadtteilen Ketschendorf und Creidlitz vom 16. August 2007. Nach einer Standortsuche des Bauantragstellers mit der Unteren Immissionsschutzbehörde im Rahmen des Mobilfunkpaktes Bayern schloss sich die Stadt Coburg dem daraus resultierenden Vorschlag an. Bei diesem Vorgehen wurde den Forderungen des Bürgerbegehrens allerdings nicht Rechnung getragen. Hierdurch stellt die Stadtverwaltung ihre Akzeptanz bei den Bürgern in Frage und dies ist auch der Anlass für Sie, in Ihrer Funktion als Rechtsaufsicht für Oberfranken aktiv zu werden.

Es ist nicht hinzunehmen, dass die Stadtverwaltung unter krasser Missachtung des
Bürgerbegehrens „Sendeanlagen“ Baugenehmigungen erteilt, die durch Schaffung
vollendeter Tatsachen (Bestandsschutz für existierende Mobilfunksendeanlagen) die mit
der kommunalen Mobilfunkplanung verfolgten Ziele konterkariert. In dem schmalen
Grünstreifen zwischen den Stadtteilen wird der 20m hohe Sendemast zentral zwischen
den nahezu halbkreisförmig am Berg angeordneten angrenzenden Wohngebieten gebaut werden. Die Häuser im oberen Teil der Hanglage liegen dann sicherlich im
Hauptstrahlbereich der Antennen. Bei einer Entfernung dieser Wohnhäuser von lediglich
etwa 300 m Luftlinie zu den Sendeantennen resultiert daraus mit Sicherheit eine
deutlich höhere Immission an elektromagnetischer Strahlung, als dies in der Zielvorgabe
des Bürgerbegehrens vorgegeben ist. Demzufolge wäre die Stadtverwaltung gezwungen gewesen, im Sinne des Bürgerwillens tätig zu werden.

Korrekt wäre folgendes Vorgehen gewesen:

- Um den Bauantrag zu beurteilen, wäre - neben den bekannten baurechtlichen
Kriterien - zunächst eine Prüfung erforderlich gewesen, in welcher Größenordnung
die zu erwartenden elektromagnetischen Immissionen liegen werden. Ein geeigneter Weg wäre z.B., zunächst die Vorlage der Standortbescheinigung abzuwarten und
dann eine Beurteilung des Mobilfunkmasts durch die Fa. „enorm“ vornehmen zu
lassen, mit der die Stadtverwaltung ohnehin schon wegen des in Auftrag gegebenen
Gutachtens in Kontakt steht.

- Als nächster Schritt - nach Feststellung der Unvereinbarkeit der beantragten Anlage
mit dem Willen der Coburger Bürger bzw. deren legitimierten Vertretern im Stadtrat
- hätte die Stadtverwaltung prüfen müssen, welche Maßnahmen geeignet sind, um
diesen nicht dem Bürgerwillen entsprechenden Sendemast nicht an diesem Standort
zu genehmigen. Dies zumindest für die Zeitspanne, bis das in Auftrag gegebene
Gutachten der Fa. „enorm“ vorliegt und unabhängig von den Mobilfunkbetreibern
beurteilt werden kann, welche Senderstandorte für eine ausreichende Versorgung
mit Mobilkommunikation erforderlich sind. Ein geeignetes Mittel der Kommune wäre
in diesem Fall also gewesen, die Entscheidung über die Baugenehmigung auszusetzen.
Wir fordern Sie auf, im Rahmen der Rechtsaufsicht umgehend in diesem Fall tätig zu
werden. Die Erteilung Baugenehmigung für den Mobilfunkmast widerspricht den
Vorgaben durch das Bürgerbegehren vom Februar 2007. Selbst wenn die beantragte
Anlage nach rein baurechtlichen Regeln genehmigungsfähig wäre (was hier nicht
Gegenstand der Beschwerde ist), hat die Stadtverwaltung sich über geltende
Stadtratsbeschlüsse leichtfertig hinweggesetzt und den Bürgerwillen krass missachtet.

Da die Stadtverwaltung ohne weiteres die Möglichkeit gehabt hätte, die Entscheidung
über die Baugenehmigung aufzuschieben bis zu dem Zeitpunkt, an dem Klarheit darüber
herrscht, ob dieser Mast mit den gegenwärtigen Zielen Coburgs übereinstimmt, fordern
wir die unverzügliche Rücknahme der Baugenehmigung für den Mobilfunkmast in
Creidlitz (Nähe Totengasse).

Da die Anwohner gegen die Erteilung dieser Baugenehmigung Klage eingereicht haben,
hat die Baugenehmigung noch keine Rechtsgültigkeit und eine Rücknahme der
Genehmigung ist ohne Regressansprüche des Antragstellers noch möglich.

Mit freundlichen Grüßen

Der Vorstand der Bürgerinitiative Mobilfunk in Coburg e.V.

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