mindestlohn gibt's als solchen keinen sonder nur eine Lehrlingsentschädigung
Lehrlinge u Zusatzlehrlinge:http://www.suissetec.ch/download/Rechtsdienst/Lehrlingsentsch%E4digung%202006-d.pdf
GAV:http://www.suissetec.ch/download/Rechtsdienst/Gebaeudetechnik-GAV022004d.pdf
Zusatzblatt:http://www.suissetec.ch/download/Rechtsdienst/Zusatzvereinbarungen%20suissetec%20Mindestl%F6hne%202006%20deutsch.pdf
und bei weiteren Fragen oder unklarheiten wendet euch an:
Ihr Ansprechpartner :RA Dr. iur. Ueli SchenkE-Mail: ueli.schenk@suissetecchTelefon: 043 244 73 20
Herr Schenk war zu mir sehr zuvorkommend und konnte mich sehr gut mit meinem Problem *Firmazensiert**gg* beraten.
Hoffe
ich konnte Helfen
GrüsseDr Planer